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Sodann ist der Oberstlieutenant und Bataillons-Commandant im dritten Regi-
ment, Graf v. Bplandt, als solcher zum ersten Regiment verseht,
der Unterlieutenant v. Starckloff des zweiten Regiments, zum Schüten-Offizie-
ernannt, und
der bisher dem vierten Regiment aggregirte Unterlieutenant Mauch, beim zwei-
ten Regiment eingetheilt-
Am 16. d. M. erhielten die landesherrliche Bestärigung:
der Vikar Johann Peter Schaller aus Neuhausen, d. Z. Pfarrverweser zu
Mergentheim, auf die katholische Pfarrei Bartenstein, Oberamts Gerabronn und De-
kanats Mergentheim, wozu er von dem Fürsten von Hohenlohe-Bartenstein er-
nannt worden ist;
der von dem Fürsten von Waldburg-Zeil-Wurzach auf die Kreubß-Kaplanei
in Wurzach ernannte Vikar Simon Steinhardt aus Schelklingen, d. Z. Pfarr-
verweser in Merazhofen, Dekanats Leutkirch, und
der von dem Grafen v. Sternberg auf die katholische Kaplanei zum heiligen
Jodock in der Stadt Ravensburg ernannte Pfarrer Heim zu Weissenau, Dekanars
Ravensburg.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
Verfügung, die dießjährige Aufnahme des Gangs der Bevlkerung betreffend.
Da zur Kenntniß gekommen ist, daß in Absicht auf den Anfangs= und Endpunkt
des für die jährliche Aufnahme des Bevölkerungs-Ganges neu festgesesten Termines
(Verfügung vom 29. August d. J. §. 6, Reg. Bl. S. 494) in dem abgelaufenen Jahre
Zweifel obwalten; so wird die Erlduterung ertheilt, daß
1) die Aufnahme des Gangs der Bevölkerung für dießmal den Zeitraum vom
1. November 1853 einschließlich bis 15. December 1854 ausschließlich, und
2) in Zukunft die Jahrs-Periode je vom 15. Hecember des einen bis zum 14. De-
cember des folgenden Jahrs, beide einschließlich, zu umfassen hat.
Stuttgart den 22. December 18334. Schlayer.