Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Notariats-Sportel-Tarif. 
  
Gegenstand der Sportel. 
Sportel-Betrag. 
  
Abfertigungs-Verträge, welchen eine Vermögens-Unter- 
suchung nicht vorangegangen, und zwar: 
a) in denjenigen Faͤllen, in welchen der Vertrag eine 
Realtheiluug vertritt und eine endliche Abtheilung zwi- 
schen den Erben bezweckt, 
1) wenn von dem Notar eine Urkunde über den Ver- 
trag zu fertigen ist, je von der Summe der Absindung: 
bei dem Betrag bis auf 5000 fl. je von 100 fl. . 
bei einem höheren Betrage, von jedem weiteren 100 fl. 
2) wenn dieses nicht geschieht, ebenso: 
bei dem Betrag bis auf 5000 fl. je von 100 fl. . 
bei einem höheren Betrage, von jedem weiteren 100 fl. 
5) in denjenigen Fällen, in welchen der Vertrag statt einer 
Eoventual-Theilung errichtet wird, und die vertragsmä- 
Kig festgestellrten künftig auszufolgenden Erbtheile bis 
zum Tode des überlebenden Ehegatten in dessen Verv- 
waltung und Nußbnießung bleiben, je. 
Geht dem Abfertigungs-Vertrag eine Vermögens-Untersu- 
chung voran, so ist 
zus) 
zub) 
zu berechnen. 
Absonderungs-Verträge, wie Abfertigungs-Verträge. 
Beibringenus-Inventare, (. Inventare. 
Curatel-Rechnungen, s. Vormundschafts-Rechnungen. 
Procente. J fl. skr. 
1 111— 
7r — 830 
3 — 80 
1 — 15 
  
  
die Hälfte vorstehender- 
· Ansaͤtze. 
die Real-Theilungs-, 
die Eventual-Thei- 
lungs-Sportel 
 
	        
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