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Nro. . ·
Negierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Samstag, den II. Invar 1834. *
—— NJo# ——
Königl. Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, den Uebertritt der Referendäre zweiter Classe
von den Gerichtshöfen zu Oberamts-Gerichten betreffend. — Bekanntmachung, betressend den Termin
für die nächste Prüfung der Studien-Candidaten. — Bekanntmachung der in den Jollverein eingeschlossenen
Länder und Landestheile. — Bebanntmachung, betreffend den erleichterten Verkehr mit der
Schweiz. — Verfügung, betreffend die im Verkehr unter den zollvereinten Staaten für gewisse Gegenstände
vorbehaltenen Ausgleichungs-Abgaben. — Verfügung, betreffend den Erlaß von Schifffahrts-Abgabem.
1. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
I1I. Vers.ügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
Bekanntmachung, den Uebertritt der Referendäre zweiter Classe von den Gerichtshfen zu Oberamts-Gerichten
betreffend.
Diejenigen Referendäre zweiter Classe, welche in Folge der Verfügung vom
10. Juli 1853 (Reg. Bl. S. 188) die erste Hälfte ihres Dienst-Probe-Jahrs bei den
K. Gerichtshöfen erstanden haben, werden hiemit für die zweite Hälfte ihrer Probezeit
den hienach benannten Oberamts-Gerichten zugetheilt: