Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1834. (11)

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Nro.  .  ·
Negierungs-Blatt
für  das
Königreich  Württemberg.
Samstag,  den  II.  Invar  1834.  *
——  NJo#  ——

Königl.  Dekrete.  Keine.

Verfügungen  der  Departements.  Bekanntmachung,  den  Uebertritt  der  Referendäre  zweiter  Classe
von  den  Gerichtshöfen  zu  Oberamts-Gerichten  betreffend.  —  Bekanntmachung,  betressend  den  Termin
für  die  nächste  Prüfung  der  Studien-Candidaten.  —  Bekanntmachung  der  in  den  Jollverein  eingeschlossenen
  Länder  und  Landestheile.  —  Bebanntmachung,  betreffend  den  erleichterten  Verkehr  mit  der
Schweiz.  —  Verfügung,  betreffend  die  im  Verkehr  unter  den  zollvereinten  Staaten  für  gewisse  Gegenstände
  vorbehaltenen  Ausgleichungs-Abgaben.  —  Verfügung,  betreffend  den  Erlaß  von  Schifffahrts-Abgabem.

1.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.

I1I.  Vers.ügungen  der  Departements.
A)  Des  Justiz-Departements.
Des  Justiz-Ministerium.
Bekanntmachung,  den  Uebertritt  der  Referendäre  zweiter  Classe  von  den  Gerichtshfen  zu  Oberamts-Gerichten
  betreffend.
Diejenigen  Referendäre  zweiter  Classe,  welche  in  Folge  der  Verfügung  vom
10.  Juli  1853  (Reg.  Bl.  S.  188)  die  erste  Hälfte  ihres  Dienst-Probe-Jahrs  bei  den
K.  Gerichtshöfen  erstanden  haben,  werden  hiemit  für  die  zweite  Hälfte  ihrer  Probezeit
  den  hienach  benannten  Oberamts-Gerichten  zugetheilt: