Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Die neue Preisfrage ist: „Was versteht man unter dem Anschauungs-Unterricht 
in der Volksschule, welche Zwecke soll er fördern, welche Ausdehnuag ist ihm hienach 
zu geben, und wie ferne kann er die Grundlegung aller Unterrichtosächer werden? Das 
Leßtere ist im Einzelnen nachzuweisen.“ 
Die Abhandlungen müssen spätesiens am 1. Mai 1856 mit einem den Namen des 
Verfassers enthaltenden verssegelten Zettel an das evangelische Consistorium eingeschickt 
werden; die nach dem Termin einlaufenden sind vom Preisbewerben ausgeschlossen. 
Stuttgarr den 10. December 1834. Mohl. 
54. Des Studienraths. 
Bekanntmachung, betreffend den Termin für die nächste Prüsung der Studien-Cardidaten. 
Die nächste Prüfung der Universitäts-Candidaten wird den 25. und 26. Februar 
1855 vorgenommen werden. 
Die Gesuche um Zulassung zu derselben müssen mit den durch die Verordnung 
vom Jahr 1820 (Reg. Bl. S. 19) vorgeschriebenen Angaben und Zeugnitsen versehen 
und vor dem 24. Januar 1855 eingelaufen seyn. Zu der Prüsung sind, wie bisher, 
Livius, Kenophons Memorabilien, Platos Phädon und Eriton, mitzubringen. Auch 
wird auf die Bekanntmachung, betreffend die Leistungen bei der Vorprüfung für die 
akademischen Studien (Reg. Bl. 18364, S. 615) hingewiesen. 
Stuttgart den 29. December 1834. Flatt. 
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Widerruflich angestellte Diener. 
Unter dem 22. December v. J. ist die erledigte Stadt-Umgelders- und Acciserssielle 
in Ravensburg dem Landjäger-Stations= Commandanten Locher daselbst, und 
die erledigte Forstwartsstelle im Revier Calmbach, Forsts Neuenbürg, dem gegen- 
wärtigen Verweser derselben, Forst-Scharfschüßen Brude, übertragen worden. 
Durch höchstes Dekret vom 26. December v. J. ist der Referendär erster Elasse, 
Klun zinger von Laussen, Oberamts Besigheim, zum Kanzlei Assistenten bei dem 
K. Gerichtshofe in Eßlingen ernannt worden. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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