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die erledigte evangelische Pfarrei Pleidelsheim, Dekanats Marbach, dem Pfarrer
Payper in Bisüngen, Dekanats Ludwigsburg,
die erledigte evangelische Pfarrei Gaioburg, Dekanats Stuttgart, dem Pfarrer
Georgii in Bothnang, Amtsdekanats Stuttgart, und
die erledigte Rektorsstelle an der lateinischen Schule zu Rürtingen, dem Repeten-
ten am evangelischen Seminar in Tübingen, Hirzel, enädigst übertragen, auch
den Rektor der hiesigen Real= und Elementarschule, Weckherlin, seinem Ansu=
chen gemäß, wegen seines vorgerückten Alters in den Ruhestand verseht, und von dem
von ihm zugleich bekleideten Schul-Inspektorat für den Jaxtkreis gnädigst enthoben, auch
demselben in Anerkennung seiner vieljährigen nühlichen Thätigkeit den Titel und Rang
eines Prälaten, mit dem Prälatenkreuz, in Gnaden verliehen.
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 12. d. M.
den Referendär erster Classe, Witt von Langenburg, O A. Gerabronn, in die Zahl
der Rechts-Consulenten aufzunehien geruht. Derselbe hat Langenburg zu seinem
Wohnsik gewählt.
II. Verfügungen der Departemente.
Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern. .U„
Privilegium gegen den Nachdruck des Handbuchs der Pöpsiologie des Menschen von J. Möller,
zweite Auflage.
Da Seine Königliche Majestcht vermöge höchster Entschließung vom 11.4d. M.
dem Buchhäándler J. Hölscher in Coblenz ein Privilegium gegen den Nachdruck der
in seinem Verlage erscheinenden zweiten verbesserten Auflage des Handbuchs der Phy-
siologie des Menschen, für Vorlesungen, von J. Müller, auf die Dauer von sechs
Jahren zu ertheilen gnädigst geruht haben; so wird solches unter Hinweisung auf die
K. Verordnung vom 25. Februar 1815, Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck be-
treffend, zur Nachachtung bekannt gemacht.
Stuttgart den 12. März 1335. Schlaper.