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II. Verfügungen der Departement“.
A) Des Justiz“= Depártements.
Des Justiz-Ministerium:
a) Termin zu Vornahme der naͤchsten Semester- Pruͤsung der Justiz- Referendaͤre.
Diejenigen Justiz= Referendaͤre zweiter Elass e, welche in Gemaͤßheit der öffentlichen
Mufforderung vom 1. Juni d. J. (Reg. Bl. S. 226) sich zur zweiten Dienstprüfung
angemeldet, und nach erfolgter Zulassung zu derselben ihre Probe- -rbeiten. in der fest-
gesetzten Zeit uͤbergeben haben, werden hiedurch benachrichtigt, daß ihre ausnte bei
der Justiz-Pröfungs-Commission in Stuttgart am Dienstag den 29. November d.
vorgenommen werden wird.
Zu diesem Ende haben dieselben. Tags zuvor sich in Stuttgart einzufinden, und
sofort auf der Kanzlei des K. Ober-Tribimäfs (Nachmittags zwischen drei und fuͤnf
hr) sich zu melden, um daselbst die weitere Anweisung zu erhalten.
Stuttgart den 15. Oktober 1836. Schwab.
b) Verfuͤgung, betreffend die Beglaubigung der Pfandscheine.
Da zur Anzeige gekommen ist, daß die Beglaubigung der Pfandscheine, welche
auf Verlangen des Glaͤubigers nach dem Art. 194 des Pfandgesetzes den Bezirksrich-
tern obliegt, häufig nicht durch diese, sondern durch die Gerichts-Aktuare oder Assistenten
vorgenommen, hiedurch aber die Sicherheit, welche das Geseh dem Gläubiger gewähren
will, beineswego erreicht wird; so werden die Bezirksrichter auf die gedachte Bestimmung
des Geseßes zu genauer Nachachung mit dem Anfügen hingewiesen, daß die Beglau-
bigung der Pfandscheine nur in dringenden Fällen, bei Verhinderung des Bezirkorich=
ters, den Gerichts-Aktuaren als gese-lichen Stellvertretern desselben, niemals aber den
Assistenten zu uͤberlassen ist.
Stuttgart den 21. Oktober 1836. Schwab.
8) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
Bekanntmachung, betreffend die Ertheilung der Erlaubniß zu Annahme ciner Domherrustslle.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung bom
d. M. dem Kammerherrn und penssonirten Ober-Justizrath, Freiherrn v. Eyb