Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

Nr. 
2 
— 
XXVI 
Benennung der Gegenstände. 
u) Syrup 
v) Tabak: 
1) Tabaksblätter, unbearbeitete, und Stengel 
2) Tabaksfabrikate, als: Rauchtabak in Rollen, abgerollten Blättern, odel 
geschnitten; Cigarren, Schnupftabak in Carotten oder Stangen und gerieber 
auch Tabakomel ...... 
W)) Thee 
x) Zucker: 
1) Lerut und Hut-, Kandis-, Bruch= oder Lumpen= und weißer gestofener 
2) Rohzucker und Farin (Zuckermehl) 
5) Rohzucker für inländische Siedereien zum Raffiniren unter den besonders 
vorzuschreibenden Bedingungen und Controeen 
Oel, in Faͤssern eingehend.. .. 
Baumoͤl zum Fabrikgebrauch wird gegen die allgemeine Eingangsabgabe eingelassch 
wenn bei den Zollämtern an der Grenze oder bei der Abfertigung aus den Pa- 
höfen (Hallanstalten) vorher auf einen Centner Oel ein Pfund Terpentinöl zugeseb 
worden. 
Papier und Pappwaaren: 
  
a) ungeleimtes, ordinaͤres (grobes, graues und halbweißes) Druckpapier, auh 
grobes (weißes und gefärbtes) Packpapier und Pappdeckell
	        
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