Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

XXXVIII 
Vom Preuß. Vom 
Centuer: Zoll Centner- 
dem Rheine, es sey zu Berg oder Thal, oder auf der Mo- Rwir. ear. 
sel ausgehen, ingleichen welche 
b) ebenfalls beim Eingange auf der linken Rheinseite land- 
waͤrts, an der Grenzstrecke von Schusterinsel (Basel ge- 
genuͤber) in suͤdoͤstlicher Richtung bis Freilafsing wieder 
ausgehen, oder welche umgekehrt beim Eingange auf der 
ebenbezeichneten Grenzlinie von Schusterinsel bis Freilas- 
sing, auf der linken Rheinseite landwärts wieder ausgehen; 
endlich welche 
c) an der nördlichen Grenze des Vereins zwischen dem Rhein 
und der Elbe landwärts eingeführt, und von den Häfen 
zu Frankfurt a. M., Höchst a. M., Mainz oder Biebrich 
ab stromwärts ausgeführt werden, oder welche umgekehrt 
aus den Häfen zu Frankfurt a. M., Höchst a. M., Mainz 
oder Biebrich über die nördliche Grenze des Vereins zwischen 
dem Rhein und der Elbe ausgefuͤhrt werden — 10 — 3141 
2) Ven Waaren, welche 
a) über die Grenze des Vereins auf der Linie von Saarbrü- 
cken bis Basel, dann längs der Schweizerischen und Oester- 
reichischen Grenze bis zur Donau, oder stromwärts auf 
der Donau eingehen, und innerhalb der ebenbezeichneten 
Grenzlinie wieder ausgehen; ingreichen welche 
b) rheinwärts eingeführt, aus der Häfen in Frankfurt a. M., 
Höôchst a. M., Mainz oder Biebrich landwärts auf der 
Grenzlinie von Schusterimel bis Freilassing wieder aus- 
geführt werden, oder welche, umgekehrt auf letztgedachter 
Grenzlinie in das Vereinsgebiet eingeführt, und von den 
Häfen zu Frankfurt a. M., Höchst a. M., Mainz oder 
Biebrich stromwär's wieder ausgeführt werdrrrn 15 
  
  
  
  
  
 
	        
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