Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

545 
Nro. 55. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
Montag den 7. November 1836. 
Inhalt 
Königl. Dekrete. Gesetz in Betreff der Beeden und ähnlicher Ateren Abgaben. — Gesetz in Betreff der 
Ablöfung der Frohnen. — Gesetz in Betreff der Entschädigung der berechtigten Gutsherrschaften für de 
Aufhebung der leibeigenschaftlichen Leistungen. gung chtigten Gntsherrschaften für bie 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betresfend die Einleitung der Vollziehung der Geseize 
vom 27., 28. und 29. Oktober 1936, wegen der Beeden und öhnlicher älteren Abgaben, wegen Ablösung der 
Frohnen und wegen Entschädigung der berechrigten Gutsherrschaften für die aufgehobenen leibeigenschaft- 
lichen Leistungen. — Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der Gesetze über Beeden und ähnliche 
Altere Abgaben, und über Ablösung der Frohnen auf standesherrliche Betzungen. — Verfügung des 
Finanz-Ministerium., in Betreff der neuesten Ablösungsgesetze. 
— — 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Gesetz, 
in Betreff der Beeden und ähnlicher älteren Abgaben- 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Um hinsichtlich der Beeden und ähnlicher älteren Abgaben, welche thells mit den 
gegenwärtigen Besteuerungs-Grundsähen weniger vereinbar, theils wegen gänzlicher 
Veränderung der Verhältnisse, unter welchen sie entstanden, lästiger geworden sind, den 
Abgabepflichtigen Erleichterung zu gewähren, haben Wir, nach Anhörung Unseres 
Geheimen-Raths und unter Zustimmung Un serer getreuen Stände, beschlossen, und 
verordnen wie folgt:
	        
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