Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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wie auch der von dem Fürsten Erb-Layd-Postmeister beabsichtigten Verleihung 
des Titels und Ranges eines Postmeisters an den Postverwalter Wirth zu Bessig- 
beim die Koönigliche Bestätigung ertheilt. 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 12. d. M. 
den Stadtrath Schumacher zu Stuttgart in die Zahl der immatrikulirten Notaro 
aufzunehmen geruht. 
u. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die Anmeldung der aufgehobenen leibeigenschaftlichen Leistungen an entschä- 
digungsberechtigte Gutsherrschaften. 
Das Ministerium des Innern hat wahrzunehmen gehabt, daß einzelne Gemeinde= 
räthe Bedenken tragen, die in der Ministerial-Verfügung vom 30. Oktober 1336, 
in Betreff des Vollzugs der Ablösungsgesee vom 23. Oktober 1336, Abs. 15 
(Reg. Bl. S. 586) vorgeschriebene Verzeichnung und Anmeldung der aufgehobenen leib- 
eigenschaftlichen Leistungen, für welche der vormalige Bezugsberechtigte Eutschädigung 
anzusprechen hat, vorzuncehmen, bevor ihnen eine Erklärung der entschädigungsberech- 
tigten Standesherrschaft über ihre Zustimmung zu den durch das Geseh vom 29. Okto- 
ber 1356 festgesehten Entschädigungs-Modalitäten mitgetheilt sep. Da es indeß den 
Gemeinderä#then durch jene Verfügung unbedingt zur Pflicht gemacht ist, die Ver- 
zeichnung und Anmeldung der bemerbten Leistungen binnen der Frist von neunzig 
Tagen von der Verkündigung des Gesehes vom 29. Oktober 1336 an vorzunehmen, 
indem die eintretenden weiteren Fragen erst durch die an die Anmeldung sich an- 
bnüpfenden Verhandlungen zur Erledigung zu bringen sind, so werden die Gemeinde 
und Bezirbsbehdrden hierauf aufmerksam gemacht. 
Stuttgart den 16. Januar 1857. Schlaper.
	        
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