Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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bunden sind, und welche von eigenen Guͤtern, Zehnten, Grundgefaͤllen, Capitalzinsen 
und gestifteten Gebuͤhren ein jaͤhrliches fixes Einkommen von 5134 fl. gewährt; 
5) die katholische Caplanei zu Egloffs, Oberamts und Dekanats Wangen, 
mit welcher ein fres Einkommen von 30 fl., von eigenen Gütern, Capitalzinsen 
und Besoldungen verbunden ist. Der Caplan hat neben den gewöhnlichen Obliegen= 
heiren auch die Verpflichtung, in der Filialschule zu Bühl den Religions-Unterricht 
zu ertheilen. 
Die Bewerber um die letztern vier Kirchenstellen haben sich binnen vier Wochen 
bei dem K. katholischen Kirchenrathe vorschriftmäßig zu melden. 
6) Die Bewerber um das erledigte Diakonat Crailsheim werden aufge- 
fordert, sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig 
zu melden. Die Stadt Erailsheim enthält mit Einschluß der dem Dieakon zuge- 
theilten Filialien 5692 Kirchengenossen. Neben den mit der Stelle eines Diakons 
verbundenen gewöhnlichen Verrichtungen in der Stadt hat dieser Geistliche alle 
Casualien in den Filialorten zu besorgen, und überdieß in dem Filial Ingersheim 
jährlich eine Predigt zu halten. Einzelne Theile des Dienst-Einkommens unterlie- 
gen noch der vorgeschriebenen Verwandlung, welcher sich der künftige Helfer, wenn 
sie auch erst nach erfolgter Einsesung desselben in seine Stelle zu Stande kommen 
sollte, zu unterwerfen hat; dermalen ist das Dienst-Einkommen nach Sportelpreisen 
zu ZI6 fl. berechnet. 
7) Bei dem zur Holzverwaltung Bissingen an der Enz gehbrigen Holzgar= 
ten in Bietigheim ist die mit 450 fl. Gehalt nebst freier Wohnung verbundene 
Holzmessersstelle in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Stelle, welcher 
zugleich die Geldverrechnung anvertraut ist, haben sich binnen vier Wochen bei der 
K. Finanzbammer in Ludwigsburg unter Nachweisung einer Cautionsfähigkeit von 
1200 fl. vorschriftmäßig zu melden.
	        
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