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Frohn vorbehalten worden, so steht es demjenigen, zu dessen Gunsten ein solcher
Vorbehalt gemacht ist, frei, zu verlangen, daß der Ablöfung statt des Dienstgeldes
die Naturalfrohn zu Grund gelegt werde; wobei, wenn zur Bestimmung des Maßes
und Jahrsbetrags der lehteren eine Durchschnitts-Berechnung erforderlich ist, die dem
Eintritte des Dienstgeldes vorangegangenen Natural-Leistungen in die Berechnung
kommen.
Jedoch ist das Zurückgreifen zur Naturalfrohn in dem Fall ausgeschlossen, wenn
das seit mindestens dreißig Jahren entrichtete Dienstgeld gegen den nußbaren
Betrag der Naturalfrohn als eine Ausübung der Berechtigung in geringerem, als
dem bestimmten Maße (Art. 6 des Geseßes) sich darstellt.
K51.
Ermittlung des Geldwerthes der Naturalfrohn (Art. 41. 35).
Wenn die Leistung der Natural-Frohnpflichtigen nicht bloß nach den der Arbeit
zu widmenden Tagen oder Stunden, oder nach der Zahl der Fuhren fesigeseßt, son-
dern die durch dieselbe zu erledigende Aufgabe dem Gegenstande nach bestimmt, also
z. B. den Handfröhnern das Aufmachen eines nach dem Umfange der Ertragefläche
oder nach Klafterzahl sich bemessenden Quantums Holz, den Fuhrfröhnern die Beifuhr
des Frucht= oder Zehent-Ertrags von einem bestimmten Feldbezirbe oder eines gewissen
Quantums von Holz, Wein, Vrettern 2c. zur Plicht gemacht ist; so wird Behufs
der Ermittlung des Geldwerthes der Naturalfrohn der Aufwand erhoben, welchen
die Erledigung des betreffenden Geschäfres im Wege der Verdingung nach den übli-
chen Arbeits= und Fuhrldhnen, so wie nach etwa vorkommenden Verakkordirungen
solcher Geschäfte in dem betreffenden Orte erfordert, zu welchem Ende über den
Stand der Arbeits= und Akkordspreise, wenn die Betheiligten hierüber sich nicht
einverstehen, durch Vernehmung theils des Gemeinderaths, theils sonstiger unbethei-
ligter Personen oder benachbarter Gemeinderäthe so viel möglich bestimmte Nachweise
beizubringen sind.
Sodann ist zu erwägen, ob bei der betreffenden Leistung ein größerer oder ge-
ringerer ökonomischer Nutzen durch einen bei der Verrichtung derselben angewendeten
größeren oder geringeren Grad von Fleiß, Sorgfalt und Geschicklichkeit bedingt ist,