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hiemit aufgefordert, ihre dießfälligen Gesuche, welche genau nach den hierüber beste-
henden Vorschriften (vergl. die Ministerial-Verfügung vom 1. April 1855, Reg. Bl.
S. äg# ff.), unter Beachtung der hierin getroffenen nachfolgenden Abänderung,
eingerichtet seyn müssen, bis zum 1. November d. J. bei der unterzeichneten Stelle
um so gewisser cinzureichen, als im Falle der Nichteinhaltung dieses Termins der
Nachtheil des Ausschlusses von dieser Semesterprüfung für die Säumigen unfehl-
bar eintreten würde.
Hiebei wird in Beziehung auf den Punkt 3 der vorerwähnten Bekanntmachung
des Justiz-Ministerium vom 1. April 1835 bemerbt, daß in's Künftige die Abgangs-
Zeugnisse der Candidaten von der Landes-Universktät nicht mehr von Amtswegen
eingczogen werden, und daß daher die Candidaten solche sich, gleich den Zeugnissen
der von ihnen besuchten ausländischen Universitäten, selbst zu verschassen und ihrer
Meldung beizuschließen haben.
Stuttgart den 2. Oktober 1837. Schwab.
8) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
Verleihung der silbernen Civilverdienst-Medaille an einen Schultheißen.
Da Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom
27. d. M. dem Schultheißen Behles in Sontheim, Oberamts Heidenheim, in
gnädigster Anerbennung seiner rühmlichen Amtsführung, neben dessen öffentlicher
Belobung die silberne Civilverdienst-Medaille zu verleihen gnädigst geruht haben,
so wird dieses zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 9. September 1857. Schlaper.
2. Des katholischen Kirchenraths.
Bekanntmachung der zur priesterweihe zugelassenen katholischen Theologen.
Am 15. d. M. sind nachbenannte 54 Candidaten der katholischen Theologie in
Rottenburg zu Priestern geweiht, und sonach als Gehülfen in der Seelsorge zuge-
lassen worden: