Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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B) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 
6. d. M. das Forstamt Kapfenburg dem Revierförster und Floß-Inspektor Warth 
in Alpirsbach gnädigst übertragen. 
Durch höchste Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 8. d. M. 
ist der Privat-Docent Fischer aus Herrenberg zum außerordentlichen Professor der 
Philosophic, und 
der Privat-Docent Vischer aus Ludwigsburg zum außerordentlichen Professor der 
Aesthetik und deutschen Literatur an der Landes-Universttät gnädigst ernannt, wie auch 
die erledigte Helferstelle in Murrhardt, Dekanats Backnang, dem Pfarrverweser 
Hopf in Bäfingen, Dekanats Nagold, 
die erledigte evangelische Pfarrei Dürrmenz-Mühlaker, Dekanats Knittlingen, 
dem Pfarrer Eisenbach in Herbrechtingen, Dekanats Heidenheim, 
die erledigte evangelische Psarrei Reinerzau, Dekanats Freudenstadt, dem Pfarr. 
Verweser Hof mann in Jungingen, Dekanats Ulm, 
die erledigte katholische Pfarrei Unter-Böbingen, Dekanats Gmünd, dem Caplan 
Schlipf in Unlingen, Dekanats Riedlehgen, und 
die erledigte batholische Pfarrei Stuppach, Dekbanats Mergentheim, dem Pracepto= 
rats-Caplaneiverweser Kaiser in Neckarsulm gnädigst übertragen worden. 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchsten Dekrets vom 9. d. M. das 
erledigte Gerichts-Aktnariat; in Riedlingen dem Referendär erster Classe Ziegler, 
von Göppingen, zu übertragen geruht. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Verfügung, die Einschärfung der bestehenden Borschriften äber die Form der Anstellungsgesuche betreffend 
Da man wahrzunehmen gehabt, daß bei Anstellungs= und Befoͤrderungs-Gesuchen 
im Justiz-Departement die erst durch die Bekanntmachung vom 7. November 1834 
(Reg. Bl. S. 568) erneuerten Vorschriften über die Form und die Erfordernisse. 
solcher Gesuche nicht selten ganz oder theilweise unbeachtet bleiben; so werden die
	        
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