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Seine Königliche Majestät haben vermöge hochsten Dekrets vom 1. d. M.
die erledigte Abtuarsstelle bei dem Oberamtsgerichte Sulz dem Rechts-E Lonsulenten
Muͤller in Rottweil,
die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgerichte Nagold dem Referendar
erster Classe, Nick, von Ulm,
die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamtsgerichte Horb dem Referendaͤr
erster Glasse, Kapff, von Stuttgart, und
das erledigte Amts-Notariat Alpirsbach, Oberamts Oberndorf, dem vormaligen
Pfand-Commissär Schuler zu übertragen geruht.
II. Verfügungen der Departements.
A.) Des Departements des Innern.
1. Des evangelischen Consistorium.
Termin für die Anstellungs-Prüfung der Candidaten des Predigtamts.
Die Anstellungs-Prüfung der Candidaten des Predigtamts wird im laufenden
Jahre in folgenden drei Terminen vorgenommen werden:
1) vom 24. bis 27. April;
2) vom 15. bis 18. Mai;
5) vomn 12. bis 15. Juni.
Denjenigen, welche sich zu dieser Prüfung angemeldet haben, wird durch die
betreffenden Behdrden besonders eröffnet werden, an welchem von diesen drei Ter-
minen jeder zu erscheinen habe.
Stuttgart den 25. Februar 1838. Mohl.
2. Des katholischen Kirchenraths.
Bekauntmachung, die Anstellungs-Pruͤfungen der katholischen Geistlichen fuͤr Kirchendienste betreffend.
Am 1. Mai d. J. und an den folgenden Tagen, so wie am 16. Oktober 183z8
und an den folgenden Tagen werden Dienstpruͤfungen der katholischen Geistlichen
für Anstellung auf Kirchenstellen dahier stattfinden.
Zu der ersten bönnen sich diejenigen melden, welche im Februar 1855 und
früher die Priesterweihe erhielten; zu der zweiten auch diejenigen, welche im Ro-
vember 1855 zu Priestern geweiht worden sind, wovon jedoch voraussichtlich nur ein
Theil wird zugelassen werden können. Wer daher von diesen die Zulassung aus
erheblichen Gründen zu wünschen verankaßt ist, hat solche in seinem Gesuche anzugeben.