Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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vorzugsweise  auf  gruͤndliche  rechtswissenschaftliche  Bildung  und  praktische  Geschaͤftskenntnisse
  Ruͤcksicht  genommen  werden  wird,  haben  ihre  Gesuche  binnen  vier  Wochen
bei  dem  K.  evangelischen  Consistorium  vorschriftmaͤßig  einzureichen.

4)  Die  Stelle  eines  Dekans  und  Stadtpfarrers  zu  Tübingen  ist  wieder  zu
besezen.  Die  Diöcese  begreife  27  Pfarrorte  mit  38557  evangelischen  Einwohnern,
worunter  die  Stadtpfarrei  Tübingen  mit  7570  Pfarrgenossen.  Das  Einkommen  ist
nach  Sportelpreisen  zu  1347  fl.  berechnet;  die  Verwandlung  der  ungeeigneten  Einkommenstheile
  ist  eingeleitet  und  hat  sich  der  neuanzustellende  Dekan  und  Stadtpfarrer
  den  Vollzug  derselben  gefallen  zu  lassen.

5)  Die  erledigte  Pfarrei  Altensteig,  Dorf,  zählt  mit  Einschluß  von  drei  Filialien
  576  Kirchengenossen.  Das  Einkommen  ist  nach  Sportelpreisen  zu  690  fl.
berechnet,  die  Verwandlung  der  ungeeigneten  Einkommenstheile  ist  eingeleitet,  und
hat  der  neuanzustellende  Geistliche  deren  Ergebniß  sich  gefallen  zu  lassen.  Die
Bewerber  werden  aufgefordert,  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consi--storium
  vorschriftmäßig  zu  melden.

6)  Die  durch  die  nachgesuchte  Dienstentlassung  des  bisherigen  Unterlehrers  an  der
K.  Thier-Arzneischule,  Bötsch,  erledigte  widerrufliche  Stelle  eines  Unterlehrers
an  der  K.  Thier-Arzneischule,  mit  welcher  ein  Gehalt  von  300  fl.  und  freie  Wohnung,
Acht  und  Heißung  in  der  Anstalt  verbunden  ist,  soll  demnächst  wieder  besebt
werden.  Mit  dieser  Stelle  sind  die  Geschäfte  des  Prosectors  auf  der  Anatomie  verbunden;
  zugleich  hat  derjenige,  der  sie  bekleidet,  in  der  Klinik  Hülfe  zu  leisten,  mir
den  Schülern  Repetitionen  über  die  Vorträge  der  Hauptlehrer  vorzunehmen,  und
nach  Umständen  über  einzelne  Zweige  der  Thier-Arzneikunde  selbst  Unterricht  zu
ertheilen.  Diejenigen  Thierärzte,  welche  die  für  diese  Stelle  erforderlichen  guten
Kenntnisse  in  den  Hülfs=  und  praktischen  Fächern  der  Thier-Heilkunde  besitzen,  und
um  dieselbe  sich  zu  bewerben  beabsichtigen,  haben  ihre  schriftlichen  Gesuche  mit  Ausweis
  über  ihre  persönlichen  Verhältnisse  und  den  erforderlichen  Belegen  über  ihre
wissenschaftliche  Befähigung  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem  Medicinal-Collegium
einzureichen.