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Unter dem 29. v. M. erhielt der auf die katholische Pfarrstelle in Felldorf,
Oberamts und Dekanats Horb, von dem Gutsbesitzer v. Krafft patronatisch er-
nannte Caplan Frank zu Rottweil,
der zum Pfarrer in Winterstetten-Stadt, Oberamts und Dekanats Waldsec,
von dem Fürsten von Waldburg-Wolfegg-Waldsee patronatisch ernannte Vicar Jo-
haun Rom, derzeit Pfarrverweser in Reute,
der auf die Peter= und Paul-Caplanei zu Buchau, Oberamts und Dekanats
Riedlingen, von dem Fürsten von Thurn und Taris patronatisch ernannte Bicar
Joseph Kuonz, von Obermarchthal, und
der zum Pfarrer in Treherz, Oberamts und Dekanats Leutkirch, von dem Fürsten
von Waldburg-Wurzach patronatisch ernannte Vicar Anton Schwegler, derzeir
Repetent am Wilhelmsstift zu Töübingen, die bönigliche Bestätigung.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
Verleihung eines Erfindungs-Patents für die Anwendung von erbitzter Lust zum Malzdbrren.
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entrschließung vom 4. d. M.
dem gräflich Königsegg'schen Baumeister Schupp zu Aulendorf auf die von
ihm dargelegten eigenthümlichen Einrichtungen für die Anwendung von erhißter Lufe#
zum Malzdörren das nachgesuchte zehnjährige Erfindungs-Patent gnädigst verliehen
haben, so wird dieses unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten
Gewerbe-Ordnung zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 8. April 1838. Schlayer.
2. Des Studienraths.
Bekanntmachung der zu akademischen Studien für befähigt rklärten Jünglinge.
In Folge der am 26. und 27. v. M. vorgenommenen Vorprüfung für die
akademischen Studien sind von den dabei erschienenen 37 Universiräts-ECandidaten
wegen unzureichender Kenntnisse