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7) Die erledigte Pfarrei Kemnath, Amts--Dekanats Stuttgart, zaͤhlt 882 Kirchen-
Genossen. Das Einkommen derselben ist nach Sportelpreisen zu 967 fl. berechnet.
Die Verwandlung der ungeeigneten Einkommenötheile ist gehörig vorbereitet, und
hat sich der neuanzustellende Geistliche deren Ergebniß gefallen zu lassen. Die Be-
werber werden aufgefordert, sich binnen vier Wochen bei dem K. evangelischen Consi=
storium vorschriftmäßig zu melden.
8) Die erledigte Pfarrei Affalterbach, Dekanats Marbach, zählt im Mutter-
erte 115, und in dem mit einer Schule versehenen, eine halbe Stunde vom Pfarr-
orte entsernten, Filiale Wolffölden 261 Seelen. Das Einkommen ist nach Sportel-
preisen zu 1256 fl. berechnet. Die Verwandlung der ungeeigneten Einkommenötheile,
worunter sich Güter= und Zehnt-Nußungen im Anschlage von 68 fl. befinden, ist
gehfrig eingeleitet, und hat sich der neuanzustellende Geistliche deren Ergebniß ge-
fallen zu lassen. Die Bewerber werden aufgefordert, sich innerhalb vier Wochen
bei dem K. evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
Es werden wieder besehßht werden:
9) Die katholische Pfarrei Stetten, Oberamts und Debkanats Rottweil, womit
die besondere Obliegenheit des Pfarrers verbunden ist, in dem nur eine Viertel-Stunde
vom Pfarrsiße entfernten Filial Lockendorf, wo sich auch eine Schule befindet,
wöchentlich eine Messe zu lesen, und daselbst die Taufen und Ehe-Einsegnungen
vorzunehmen. Die Pfarrei zählt im Pfarrort und in dem besagten Filial 506 Pfarr-
Genossen, und gewährt, neben nicht unbedeutenden Orts-Nuhungen, von eigenen
Gätern, Zehnten, Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren,
ein jährliches beständiges Einkommen von 926 fl.
10) Die katholische Pfarrei Sterten, Oberames und Dekanats Wiblingen, welche
im Pfarrdorf 360 Pfarrgenossen zählt, und von eigenen Gütern, Zehnten, Grund-
Gefällen, Capitalzinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren ein beständiges Ein-
kommen von 75 fl. gewährt.
11) Die Martins-Caplanei in Ravensburg, womit neben der allgemeinen
Verbindlichkeit eines Caplans die besondere Obliegenheit verbunden ist, an der dor-
tigen Latein= und Real-Anstalt in wöchentlich sechs Stunden den Religions-Unterricht