Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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werden aufgefordert, sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vor- 
schriftmaͤßig zu melden. 
35. Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Simmotzheim, Dekanats Calw, 
welche 1030 Kirchengenossen zaͤhlt, werden hiemit aufgefordert, sich binnen vier Wochen 
bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Die Verwandlung 
der ungeeigneten Theile des nach Sportelpreisen vorläufig zu 824 fl. berechneten 
Einkommens. ist gehbrig eingeleitet und hat sich der neu anzustellende Geistliche 
deren Ergebniß gefallen zu lassen. 
4) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Neustadt, Dekanats Waiblingen, 
welche 1064 Kirchengenossen zählt, und deren Einkommen nach Sportelpreisen zu 
675 fl. berechnet ist, werden hiemit aufgefordert, sich innerhalb vier Wochen bei dem 
K. evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Bemerbt wird, daß die 
Verwandlung der ungeeigneten Einkommenstheile gehöbrig eingeleitet ist, und daß 
sich der neu anzustellende Geistliche deren Ergebniß gefallen zu lassen hat. 
5) Die katholische Stadtpfarrei Munderkingen, Oberamts und Dekanats. 
Ehingen, begreift im Pfarrorte- und einem Filialweiler 1961 Pfarrgenossen, und 
gewährt an Garten-Ertrag, Zehnten, Capitalzinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren 
ein beständiges Einkommen von 1,072 fl. Die Bewerber haben sich binnen vier 
Wochen vorschriftmäßig bei dem katholischen Kirchenrathe zu melden, und insbesondere 
auch über ihre Tüchtigkeit zum Schul-Inspebtoratamte auszuweisen. 
#. E 
* 
Widerruflich angestellte Diener. 
Die widerrufliche Stelle eines Verwalters des Interkalar-Fonds der katholischen 
Kirchenstellen in Verbindung mit dem gleichfalls widerruflichen Amte eines außer- 
ordentlichen Canzleihülfs-Arbeiters bei dem K. katholischen Kirchenrathe ist unter dem 
5. Mai dem Canzlei-Assistenten Klein bei der Regierung des Jartkreises übertragen 
worden „ " 
Die bei der Regierung des Donaukreises erledigte Canzlei-Asssstentenstelle ist unrer 
dem 2. d. M, dem Oberamts-Aktuar Lang zu Brackenheim übertragen worden. 
Am 3t. v. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat März ausgegeben worden.
	        
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