Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Hieran haben beizutragen: 
#ddas Grund-Eigenthum und die Gefäll, nͤmlich 
a) das Grund-Eigenthum. . .. 1,598,788 fl. 
b) die Gefaͤle.. 101.212 fl. 
— 
E— 
1## bie Gebdude s e 2 · · · s I 400,000 fl. 
rM die Gewere 88000000 fl. 
  
Q„ 2, 100, Ooo fl. 
Mit Berücksichtigung der in Beziehung auf das Landes-Cataster vorgekommenen 
Veränderungen, worüber den Oberämtern die erforderlichen Nachweisungen beson- 
ders zugegangen sind, berechnet sich dermalen 
a)das Grund-Cataster nach dem angenommenen 
Reinertrag aaunff.. LIHI5, 805, 10 fl. 2 kr. 
und 
das Gefäll-Cataster aif 10000,53822 fl. 55 kr. 
Demnach die Staatssteuer je auf 100 fl. 
Reinertrag zu. 10 fl. 6 kr. 533 hl. 
5b) Das Gebände-Cataster nach den Copital, 
werthen a 130060, 6000005 fl. 
und 
die Staatssteuer je auf 100 fl. Capital= 
werth n. 16 kr. 234 ohl. 
o) Die Cataster-Ansite „ die Geworbe- 
Steuer betragen . 571,117 fl. 49 kr. 
Zur Umlage der Summe von n 50vo fl. 
kommen daher auf 100 a4 Kataster. 
Ansaßß.. . . .. 80 fl. 50 kr. 1 hl. 
Nachdem hienach die Jahressteuer von 1839. unter die Oberamtsbezirke auf die 
aus der Beilage ersichtliche Weise vertheilt worden ist, so werden nun die K. Ober- 
amter angewiesen, unverweilt die Vertheilung der Steuern auf die einzelnen Or#
	        
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