871
Ergebniß gefallen zu lassen. Die Vewerber werden aufgeforderk, sich innerhalb vier
Wochen bei dem akademischen Senate in Tübingen vorschriftmäßig, namentlich unrer
Beilegung von Zeugnissen über ihre Wahlfähigkeit, zu melden.
6) Die erledigte Pfarrei Hohnhardt, Dekanats Crailsheim, zählt im Mut-
terorte 656 und in den Filialien 1318 Kirchengenossen. Von den Filialien ist nur
der eine Stunde entfernte Ort Hummelsweiler mit einer Rirche versehen, in der auf
Verlangen Taufen und Trauungen, sonst aber keine Gottesdienste gehalten werden.
Das Einkommen ist nach Sportelpreisen zu 904 fl. berechnet. Zur Verwandlung der
ungeeigneten Einkommenstheile sind die nöthigen Vorbereitungen getroffen, deren
Ergebniß der neu anzustellende Geistliche sich gefallen zu lassen hat. Die Bewerber
werden aufgefordert, sich binnen vier Wochen bei dem rvangelischen Consistorium
vorschriftmäßig zu melden.
7) Die Bewerber um bie erledigte Pfarrei Unterbbhringen, Deka-
nats Geislingen, werden hiemit aufgefordert, sich innerhalb vier Wochen bei
dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Die Pfarrei zählt im
Mutterorte 670, in dem mit Kirche und Schule versehenen, 2 Stunden
entfernten Filial Hausen an der Fils 308, und in dem mit einer Schule
versehenen, ebenfalls Stunden entfernten Filial Oberböhringen 155, zusam-
men also 1131 Kirchengenossen. In Hausen hat der Geistliche an allen Sonn-
Feier= und Bußtagen, mit Ausnahme der Festtage und der Communiontage des
Mutterorts, zu predigen, an Sonn= und Feiertagen abwechslungsweise mit dem
Mutterorte Eatechisation zu halten, vier Mal des Jahres das Nachtmahl zu reichen,
die Confirmation wie im Mutterorte, so wie auch alle zufälligen Gottesdienste zu be-
sorgen. Das Einkommen ist nach den Preisen des Sportelgesees vorläufig zu
811 fl. berechnet. Darunter ist aber ein im Streite befangenes Zehent-Surrogatgeld
von 75 fl. nicht begriffen, um welches sich, wenn der Streit zu Gunsten der Pfarrei
entschieden wird, das Einkommen erhöht, das aber alsdann auch dem gesetzmaͤßigen
Abzuge zum Geistlichen Besoldungs-Verbesserungs-Fonds von jährlichen 30 fl. unter-
liegt. Die Verwandlung der ungeeigneten Einkommenstheile ist theilweise vollzogen.
Bei den Zehent-Nutungen ist sie wegen Mangels sicherer Anhaltspunkte auf das