Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Ergebniß gefallen zu lassen. Die Vewerber werden aufgeforderk, sich innerhalb vier 
Wochen bei dem akademischen Senate in Tübingen vorschriftmäßig, namentlich unrer 
Beilegung von Zeugnissen über ihre Wahlfähigkeit, zu melden. 
6) Die erledigte Pfarrei Hohnhardt, Dekanats Crailsheim, zählt im Mut- 
terorte 656 und in den Filialien 1318 Kirchengenossen. Von den Filialien ist nur 
der eine Stunde entfernte Ort Hummelsweiler mit einer Rirche versehen, in der auf 
Verlangen Taufen und Trauungen, sonst aber keine Gottesdienste gehalten werden. 
Das Einkommen ist nach Sportelpreisen zu 904 fl. berechnet. Zur Verwandlung der 
ungeeigneten Einkommenstheile sind die nöthigen Vorbereitungen getroffen, deren 
Ergebniß der neu anzustellende Geistliche sich gefallen zu lassen hat. Die Bewerber 
werden aufgefordert, sich binnen vier Wochen bei dem rvangelischen Consistorium 
vorschriftmäßig zu melden. 
7) Die Bewerber um bie erledigte Pfarrei Unterbbhringen, Deka- 
nats Geislingen, werden hiemit aufgefordert, sich innerhalb vier Wochen bei 
dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Die Pfarrei zählt im 
Mutterorte 670, in dem mit Kirche und Schule versehenen, 2 Stunden 
entfernten Filial Hausen an der Fils 308, und in dem mit einer Schule 
versehenen, ebenfalls Stunden entfernten Filial Oberböhringen 155, zusam- 
men also 1131 Kirchengenossen. In Hausen hat der Geistliche an allen Sonn- 
Feier= und Bußtagen, mit Ausnahme der Festtage und der Communiontage des 
Mutterorts, zu predigen, an Sonn= und Feiertagen abwechslungsweise mit dem 
Mutterorte Eatechisation zu halten, vier Mal des Jahres das Nachtmahl zu reichen, 
die Confirmation wie im Mutterorte, so wie auch alle zufälligen Gottesdienste zu be- 
sorgen. Das Einkommen ist nach den Preisen des Sportelgesees vorläufig zu 
811 fl. berechnet. Darunter ist aber ein im Streite befangenes Zehent-Surrogatgeld 
von 75 fl. nicht begriffen, um welches sich, wenn der Streit zu Gunsten der Pfarrei 
entschieden wird, das Einkommen erhöht, das aber alsdann auch dem gesetzmaͤßigen 
Abzuge zum Geistlichen Besoldungs-Verbesserungs-Fonds von jährlichen 30 fl. unter- 
liegt. Die Verwandlung der ungeeigneten Einkommenstheile ist theilweise vollzogen. 
Bei den Zehent-Nutungen ist sie wegen Mangels sicherer Anhaltspunkte auf das
	        
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