Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Gesetzes. Die Bewerber haben innerhalb vier Wochen bel dem evangelischen Con- 
sistorium sich zu melden. · 
Es werden wieder besetzt werden: 
4) die katholische Pfarrei Altheim, Oberamts und Dekanats Riedlingen, 
welche im Pfarrdorfe und in dem, eine halbe Stunde entfernten Weiler Waldhausen 
mit eigener Schule, 1081 Pfarrgenossen begreift, und von eigenen Gütern, Zehnten, 
Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldung und gestifteten Gebühren, nach Abzug der 
Ausgaben für einen beständigen Vikar, 1214 fl. flrirtes Einkommen gewährt; 
5) die katholische Pfarrei Gebrazhofen, Oberamts und Dekanats Leur 
kirch, welche im Pfarrdorfe und einigen nahen Weilern 626 Pfarrgenossen begreift, 
und von eigenen Guͤtern, Zehnten, Grundgefaͤllen, Capitalzinsen, Besoldungen und 
gestifteten Gebuͤhren ein bestaͤndiges Einkommen von 650 fl. hat; 
6) die katholische Pfarrei Obernau, Oberamts und Land-Dekanats Rotten- 
burg, welche im Pfarrdorfe 592 Pfarrgenossen zählt, und von eigenen Gütern, 
Zehnten, Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren ein 
beständiges Einkommen von 620 fl. gewährt, und 
7)0 die Caplaneistelle in Bodnegg. Oberamts und Dekanats Ravensburg, 
mit welcher die gewöhnlichen Obliegenheiten eines Caplans verbunden sind, und deren 
beständiges Einkommen von eigenen Göütern, Zehnten, Grundgefällen, Capital= 
zinsen, Besoldungen und gestifreten Gebühren sich auf 512 fl. belauft. 
Die Bewerber um diese vier Kirchenstellen haben sich binnen vier Wochen bei 
dem katholischen Kirchenrathe vorschriftmäßig zu melden.
	        
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