Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

402

Gesetzes.  Die  Bewerber  haben  innerhalb  vier  Wochen  bel  dem  evangelischen  Consistorium
  sich  zu  melden.  ·
Es  werden  wieder  besetzt  werden:

4)  die  katholische  Pfarrei  Altheim,  Oberamts  und  Dekanats  Riedlingen,
welche  im  Pfarrdorfe  und  in  dem,  eine  halbe  Stunde  entfernten  Weiler  Waldhausen
mit  eigener  Schule,  1081  Pfarrgenossen  begreift,  und  von  eigenen  Gütern,  Zehnten,
Grundgefällen,  Capitalzinsen,  Besoldung  und  gestifteten  Gebühren,  nach  Abzug  der
Ausgaben  für  einen  beständigen  Vikar,  1214  fl.  flrirtes  Einkommen  gewährt;

5)  die  katholische  Pfarrei  Gebrazhofen,  Oberamts  und  Dekanats  Leur
kirch,  welche  im  Pfarrdorfe  und  einigen  nahen  Weilern  626  Pfarrgenossen  begreift,
und  von  eigenen  Guͤtern,  Zehnten,  Grundgefaͤllen,  Capitalzinsen,  Besoldungen  und
gestifteten  Gebuͤhren  ein  bestaͤndiges  Einkommen  von  650  fl.  hat;

6)  die  katholische  Pfarrei  Obernau,  Oberamts  und  Land-Dekanats  Rottenburg,
  welche  im  Pfarrdorfe  592  Pfarrgenossen  zählt,  und  von  eigenen  Gütern,
Zehnten,  Grundgefällen,  Capitalzinsen,  Besoldungen  und  gestifteten  Gebühren  ein
beständiges  Einkommen  von  620  fl.  gewährt,  und

7)0  die  Caplaneistelle  in  Bodnegg.  Oberamts  und  Dekanats  Ravensburg,
mit  welcher  die  gewöhnlichen  Obliegenheiten  eines  Caplans  verbunden  sind,  und  deren
beständiges  Einkommen  von  eigenen  Göütern,  Zehnten,  Grundgefällen,  Capitalzinsen,
  Besoldungen  und  gestifreten  Gebühren  sich  auf  512  fl.  belauft.

Die  Bewerber  um  diese  vier  Kirchenstellen  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei
dem  katholischen  Kirchenrathe  vorschriftmäßig  zu  melden.