Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

» 
xli F- 
’t .«.Iy 
447 
Nro. 33. 
Regierungs-Blatt 
für das. 
Königreich Württemberg. 
Montag den 20. August 1838. 
Inhalt. . 
Königl. Dekrete. Knigliche, Verordnung in Betreff des Auschlusses des Fürsienthums Hohenzol- 
lern-Hechingen an die Wuͤrttembergische Brandversicherungs-Ansialt für Gebäude. — Dienst- Rach- 
richten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Dienstthätigkeit des K. randjäger- 
Corps in dem Etatejahre 183 7/868. — Vekbanntmachung, betreffend das Ergebniß der niederen Diensirrüfung 
im Departement des Innern mit einem Candidaten. — Bekanntmachung in Betreff der Aufnahme in 
die Ofsiziers-Bildungsanstalt. 
Dienst= Erledigungen. 
  
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung 
in Betreff des Anschlusses des. Fürstenthums- Hohen;zollern, Hechingen an die Wörttembergiche 
Brandversicherungs-Anstalt für. Gebäude. 
Wilhelm 
von Gottes Gnaden Koönig von Württemberg. 
Nachdem auf den Antrag der fürstlichen Regierung von Hohenzollern- 
Hechingen über die Aufnahme des Fürstenthums Hechingen in die für dao 
Königreich bestehende allgemeine Brandschadens-Versicherungs-Anstalt für Gebaude 
goiischen beiderseitigen Bevollmächt#gten eine Uebereinkunft abgeschlossen und diese
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.