Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Unser Ministerium des Innern ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauf- 
tragt. 
Gegeben, Stuttgart den 17. Oktober 1838. 
Wilheim. 
Der provisorische Chef des Departements des Innern: 
Geheimer Rath Schlaper. 
Auf Befehl des Königs: 
der Staats-Sekretär 
Vellnagel. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Termin zur Vornahme der nächsten Semester-Prüfung der Justiz-Referendäre. 
Diejenigen Justiz-Referendäre zweiter Classe, welche in Gemäßheit der öffentlichen 
Aufforderung vom 1. Juni (Reg. Bl. S. 327) sich zur zweiten Dienst-Prüfung 
angemeldet und nach erfolgter Zulassung zu derselben ihre Probe-Arbeiten in der 
festgesehten Zeit übergeben haben, werden hiedurch benachrichtigt, daß ihre Prüfung 
hiernächst bei der Justiz-Prüfungs-Commission in Stuttgart in zwei Abtheilungen. 
vorgenommen werden wird. 
Die erste Abtheilung besteht aus den Referendären: 
Hegelmaier, 
Klett, 
Klumpp, 
Schmid, 
Steudel, 
Weckherlin, August Carl, 
Wunderlich, 
Zimmerlez
	        
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