Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Die zweite Abtheilung aus den Referendären: 
Appolt, 
Hockenmaier, 
Jor dan, . 
Kraus, 
Osiander 
Pfeilsticker, 
Probst, 
«- Weinschenk. 
Die Candidaten der fersten Abtheilung haben am 
Montag den 26. November, 
diejenigen der zweiten Abtheilung am 
Meontag den 5. December, 
sich in Stuttgart einzufi inden, und beziehungsweise an den bezeichneten Tagen, Nach- 
mittags zwischen drei und fuͤnf Uhr, auf der Kanzlei des K. Ober-Tribunals sich zu 
melden, um daselbst die weitere Anweisung zu erhalten. 
Stuttgart den 13. Oktober 1838. Schwab. 
B) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Verfügung hinsichtlich der Vollziehung des Gesetzes vom 47. Oktober, betreffend abgeänderte 
provisorische Bestimmungen gegen den Büchernachdruck. 
Hinsichtlich der Vollziehung des Geseßes bom 17. Oktober d. J. betreffend abgeänderte 
provisorische Bestimmungen gegen den Büchernachdruck, wird hiedurch in Gemäßheit 
böôchster Entschließung vom gleichen Tage Folgendes verfügt: 
A. Zu Art. 1 des Geseßtzes. 
K. 1. 
Als Vervielflltigung eines künstlerischen Enzeugniffs im Sinne des Art. 1 des 
Gesetzes sind:
	        
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