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2) Durch gerichtliches Erkenntniß ist die in der zweiten Besoldungsklasse ohne
Pferdsration. stehende Revierförstersstelle zu Srerneck, Forfkamts Sulz, erledigt.
Die Bewerber haben binnen vier Wochen bei der Finanzkammer in Reutlingen
vorschriftmäßig sich zu melden.
3) Bei der K. Hof-Domänenkammer wird ein entlaßbarer Kanzlei-Assistent mit
600 fl. Gehalt angestellt werden. Die Bewerber haben innerhalb drei Wochen bei
der K. Hof-Domänenkammer vorschriftmäßig sich zu melden.
4) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines evangelischen Stadtpfarrers in
Leutkirch haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium
zu melden. Die evangelische Stadtgemeinde zählt gegen 1500 Kirchengenossen. Der
Stadtpfarrer hat in Abhaltung der sonntäglichen Vor= und Nachmittags-Predigten
und der Catechisationen, desgleichen der Betstunden am Sonnabend mit dem Helfer
zu wechseln, die Vormittags-Predigten an den hohen Festtagen zu halten, ebenso die
Predigten an Buß= und Feiertagen und die übrigen Wochengottesdienste allein zu
übernehmen, sämtliche Kirchenbücher rc. zu führen, die Schulen zu beaufsichtigen
und in denselben den Religionsunterricht zu ertheilen. Die spezielle Seelsorge richtet
sich nach dem in der freien Wahl der Gemeindeglieder stehenden beichtväterlichen
Verhältnisse. Das Einkommen der Stelle berechnet sich in Preisen des Sportel-
gesebes zu 755 fl.
5) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Grunbach, Dekanats
Schorndorf, mit 1525 Pfarrgenossen und einem nach Preisen des Sportelgesehes
berechneten Einkommen von 686 fl., werden unter der Bemerkung aufgefordert, sich
innerhalb vier Wochen bei dem Consistorium zu melden, daß der anzustellende
Geistliche verbunden ist, die bereits eingeleitete Verwandlung eines Theils der
Naturalien anzuerkennen. «
6)DaszubesctzcndeRabbinatJebcnhausen,OberamtsGöppingcmwomit
das Amt eines Vorsaͤngers verbunden ist, begreift 557 Israeliten dieses Orts, und
gewährt neben sreier Wohnung und neben den zu 25 fl. angeschlagenen Stolgebühren
eine bei der israelitischen Central-Kirchenkasse zu erhebende Besoldung von 500 fl.