Full text: Ergänzungsband zum Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15a)

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20) Auszug ans einem Erlasse des K. Ministerium des Innern und 
des Kirchen= und Schulwesens an den *# Studienrath, vom 
12. Februar 1829, 
betreffend: die Dienst- Unleellungsiportl der Fachlebrer und der sogenannten Elementarlehrer an den 
lateinischen Unterrichts-Anstalten und Rralschulen. 
2c. 1c. 4. 
Betreffend die allgemeine Anfrage: 
ob und welche Dienst-Anstellungssportel den in dem Sportelgesetze nicht 
benannten besondern Fachlehrern an den lateinischen Unterrichts-Anstalten 
und Realschulen, z. B. den Sprach-, Zeichnungs-, Gesang-Lehrern rc., an- 
zusehen sey? 
so wird hiemit verfügt, daß 
1) diejenigen Lehrer der bezeichneten Kategorie, deren Gehalt 500 fl. und darüber 
beträgt, nach den Bestimmungen des Sportelgesehßes hinsichtlich der Präcep- 
toren, diefenigen aber, deren Gehalt weniger als 500 fl. beträgt, nach den 
Bestimmungen jenes Gesetzes hinsichtlich der deutschen Schullehrer und Colla- 
boratoren zu behandeln, und 
2) daß auch die widerruflichen Gehalte solcher Lehrer der Sportel-Entrichtung 
zu unterwerfen sepen, sofern die Anstellung solcher Lehrer mit widerruflichem 
Gehalte nicht für ein vorübergehendes Bedürfniß oder auf bürzere Zeit, sondern, 
der Widerruflichbeit des Gehalts ungeachtet, bleibend geschehen ist. 
21) Auszug aus einem Erlasse des K. Ministerium des Innern und 
des Kirchen= und Schulwesens an den K. Studienrath, vom. 
10. Februar 1854, 
denselben Gegenstand betreffend. 
2cc. 2. 2c. 
Was endlich die Dienst-Anstellungssportel der sogenannten Elementarlehrer be- 
trifft, so sind dieselben bei der Verschiedenheit ihrer Gehalts-Verhältnisse, zugleich 
aber auch bei der wohl überall Statt findenden Beziehung ihrer Stellen zu höheren
	        
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