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in der vorigen Instanz, oder die Partey selbst zu erlassen, in sofern nämlich
in letzterer Beziehung die Vollziehung der Verfügungen keine besondere
Schwierigkeit hat.
34) Beschluß des Eivil-Senats des K. Ober-Tribunals, vom
4. September 1832,
betreffend: den Sportel-Ansatz bei Verwerfung eines Restitutionsgesuches gegen versäumte Nothfristen, aus
materiellen Gründen.
Einem Beschlusse Lvom 4. September 1832 zu Folge soll bei Verwerfung eines
Restitutionsgesuches gegen versäumte Nothfristen, aus materiellen Gründen,
a) die ganze Sportel dann angeseht werden, wenn noch nicht desertorisch erkannt
war;
b) die halbe Sportel in denen Fällen, wo schon desertorisch erkannt, und für die
Desertoria die gesehliche Sportel bereits angesetzt war.
35) Erlaß des Eivil-Senats des K. Ober-Tribunals an die Eivil-Senate
der K. Gerichtshöfe, vom 27. Juni 1855,
betreffend: die Dokumentirung der nach Verfluß der fünfzehntägigen Nothfrist aus besonderem Auftrag
der Parteyen durch die Prokuratoren erfolgenden Appellations-Anmeldungen.
Man findet sich zu dem Auftrage an den Civil-Senat veranlaßt, den Ober-Justiz-Proburatoren
aufzugeben, daß sie, wenn sie nicht innerhalb fünfzehen Tage von
der Zeit des ihnen eröffneten Erkenntnisses, sondern während des der Partey selbst
noch laufenden Termins, aus besonderem Auftrag derselben, die Appellation
anzeigen, die Beweise dieses Auftrags oder die von der Partey selbst unterschriebene
Appellationsschedel dein K. Gerichtshofe mit jener Anzeige vorlegen. Sollten
die Proburatoren dieß dennoch versäumen, so hat der Senat sogleich und noch vor
Einschickung der Abten dieselben hierzu aufzufordern.