Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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18. 
Negiernugs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Dienstag den 2. April 1839. 
——— — — — — — » ·»,«,«»»» 
· Inhalt. 
Königl. Dekrete. Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. 
Verfüqgungen der Departements. Bekanntmachung des Verzeichnisses der flüchtig gewordenen Auge= 
schuldigten und Verbrecher. — Bekanntmachung, betreffend die Bestimmung des Nangs des Land--Ober- 
stallmeisters. — Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß der im Monat März vorgenommenen ersien 
böheren Regiminal-Diensiprüfung. — Auzzeichnung eines Gemeinde-Vorstehers. — Bekanntmachung der 
Aechnungs-Ergebnisse von der Penskons-Anstalt für die Hinterbliebenen der Eivil= Staatsdiener auf das 
Finanzjahr 1837—38. — Bekanntmachung, betressend die Vornahme der dießjährigen ersten höheren Dienst- 
Prüfung im Finanzfache. 
nst-Erledigungen. 
  
Die 
  
1. Unmittelbare Koͤnigliche Dekrete. 
A) Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben nach höchstem Dekrete vom 25. v. M. 
an den Vice-Ordenskanzler, dem Oberst-Lieutenant v. Kaußler im K. General- 
nartiermeisterstabe die nachgesuchte Erlaubniß gnädigst ertheilt, den ihm von des 
aisers von Rußland Moajestät verliehenen Stanislaus-Orden dritter Elasse 
anzunehmen und zu tragen. 
B) Dienst-Nachrichten. 
z Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 
E. b. M. den Geheimen-Rath v. Hartmann seinem Ansuchen gemäß von der 
telle eines Prästdenten der Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins, unter
	        
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