Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

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Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Samstag den 21. August 1839. 
Inhalt. 
amig Dekrete. Eilaub#niß zur Annahme eines fremden Ordens. — Dieust-Nachrihht. 
efügungen der Departements. Brkanntmachung über die Vergütung der — einguartierten Sol- 
daten zu leistenden Verrfl-gung. — Ergebniß der zweiten evangclisch= kberlogischen Dienst-Prüfung in den 
« Monaten April, Mai und Juni. 
1 eut Erledigungen. 
tderruflich angestellter Diener. 
WW 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Erlaubniß zur Annabhme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 8. d. M. 
zuunn Ordens-Vice-Kanzler, Höchst-Ihrem Minister-Residenten am Königl. Nieder- 
ert den Hofe, Geheimen-Legations-Rath v. Wächter, die Erlaubniß gnaͤdigst 
* k, das von des Königs der Niederlande Majestät ihm verliehene Commandeur- 
uz des Niederländischen Löwen-Ordens anzunehmen und zu tragen.
	        
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