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der aggregirte Unter-Lieutenant des dritten Regiments, de Lessert, zum vierten
Regiment versebt.
Seine Königliche Majestät haben. vermöge höchster Entschließung vom
15. d. M die erledigte zweite Helferstelle am Münster in Ulm und die evangelische
Garnisonspredigerstelle daselbst, letztere in widerruflicher Weise, dem Helfer Frib in
Herrenberg,
vermöge höchsten Dekrets vom 13. d. M. das erledigte Amts-Notariat Ehnin=
gen, Oberamts Urach, dem vormaligen Pfand-Commissär, Schultheißen Bilfinger
in Endersbach, Oberamts Waiblingen, und
das erledigte Amts-Rotariat Dörzbach, Oberamts Künzelsau, dem vormaligen
Pfand-Commissär Zwißler, von Reutlingen, zu übertragen geruht.
Am 31. v. M. erhlekt der auf die katholische Pfarrei Roßwangen, Oberamts
und Dekanats Spaichingen, von dem Freiherrn v. Cotta patronatisch ernannte
Pfarrverweser Adolph Pfister daselbst, die landesherrliche Bestätigung.
Durch höchste Entschließung vom 6. d. M. ist der von Seite des akademischen
Senats erfolgten Romination des Pfarrers Kapff in Thamm, Dekanats Ludwigs-
burg, zu der Stadtpfarrei Leonberg die Bestätigung ertheilt, und derselbe zugleich
zum Dekan daselbst ernannt worden.
Der patronatischen Nomination des Pfarramts-Verwesers Lämmert in Adolz-
hausen, Dekanats Weikersheim, zu der evangelischen Pfarrei daselbst, ist den 3. d.
M., und
der von Seite des bischöflichen Ordinariats erfolgten Ernennung des Registra-
tors Klotz zum Sekretär bei dem Ordinariate, durch höchstes Dekret vom 15. d. M.
die landesherrliche Bestätigung ertheilt worden.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
Bekanntmachung, betreffend die Vildung eines Frauen-Vereins bei dem Pelizeihause in Um.
Nachdem kürzlich auch für das Polizeihaus in Ulm ein Frauen-Verein sich ge-
bildet hat und in Wirksamkeit getreten ist; so wird solches, unter Vezugmahme auf