Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1839. (16)

739 
605. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
— ———— 
Samstag den 21. December 1839. 
Inhalt. 
Zoͤnigl. Dekrete. Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienn--Nachrichten. 
erfügungen der Departementa. Besetzung des K. fürstlich Thurn= und Taxis'schen Amts-Ge- 
richts-Aktnariats zu Scherr. — Bekanntmachung, betreffend die Wieder-Uebernahme der Gerichtsbarkeit 
in den Standesherrschaften Hohenlobe-Jaguberg und Hohenlohe-Bartenstein durch die 
unmutelbaren Staatebehörden. — Verfügung, betreffend Abänderungen in der Eintheilung der Nota- 
riats-Bezirke der Oberämter Gerabronn, Künzelsau, Mergentheim, Oehringen, und 
Weinsberg. (Mit einer Beilage.) — Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß einer ersten Staats- 
Prüfung in der Medicin und höheren Wundarzneikunde. — Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß 
einer zweiten Staats-Prüfung in der Medicin und höheren Wundarzneikunde. — Verleihung einer 
atiftedamensielle an dem adcligen Fräuleinstifte zu Oberstenseld. — Verladung der Militärpflichrigen zu 
er Jiehung des Looses und der Musterung für die Aushebung von 1810. — Verfügung, betreffend das 
lenstverhaltniß einiger Salinen-Beamten. 
Diegten 
Micant Erledigungen. 
rruflich augestellte Diener. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Erlaubniß zur Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben nach höchstem Dekrete vom 17. d. M. 
n ¶ Bice Ordenskanzler dem zu Rom sich aufhaltenden Architekten J. M. Kn apy, 
ei ni’x* die nachgesuchte Erlaubniß, das ihm von Seiner Päbstlichen Heilig- 
reen hene Ritterkreuz des Ordens des heil. Gregors annehmen und tragen zu 
! Jnädigst ertheilt.
	        
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