Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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Die  Zuerkennung  der  Preise  ist  dadurch  bedingt,  daß  die  Ausfuͤhrung  der  Aufgabe
  hauptsaͤchlich  auch  bei  einer  anzustellenden  Probe  sich  praktisch  bewaͤhrt  habe.
Stuttgart  den  6.  April  1840.  Schlaper.

Dienst-Erledigungen.

I.)  Die  Vewerber  um  das  erledigte  in  der  ersten  Besoldungsklasse  stehende  Oberin
  Biberach  haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  der  K.  Regierung  des  Donaukreises
  vorschriftmaͤßig  zu  melden.

Es  werden  wieber  besetzt  werden:

2)  die  katholische  Pfarrei  Oedheim,  Oberamts  und  Dekanats  Neckarfulm,
welche  im  Pfarrort  und  in  einem  Hof  1398  Pfarrgenossen  begreist  und  von  eigenen
ütern,  Zehenten,  Grundgefällen,  Besoldungen  und  gestifteten  Gebühren  ein  beständiges
  Einkommen  von  l#88  fl.  gewährt;

5)  die  katholische  Pfarrei  Westernhausen,  Oberamts  Künzelsau  und  Dekalats
  Ammrichshausen,  welche  im  Pfarrdorf  und  in  einigen  Filialweilern  951  Pfarrgenossen
  zaͤhlt  und  von  eigenen  Guͤtern,  Zehenten,  Besoldungen  und  gestifteten

ebuͤhren  ein  bestaͤndiges  Einkommen  von  970  fl.  gewaͤhrt;

6)  die  katholische  Pfarrei  Drackenstein,  Oberamts  Geißlingen  und  Dekanats
öbach,  welche  in  Ober=  und  Unter-Drackenstein  268  Pfarrgenossen  begreift,  und  von
6enen  Gütern,  Zehenten,  Grundgefällen,  Besoldungen  und  gestifteten  Gebühren
beständiges  Einkommen  von  666  fl.  hat.

.  Die  Bewerber  um  diese  drei  Kirchenstellen  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen
vorschriftmägig  bei  dem  K.  batholischen  Kirchenrathe  zu  melden.
5)  Die  Bewerber  um  die  in  Erledigung  gekommene  Aktuarsstelle  bei  dem  Ober-*-

  Künzelsau  haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  K.  Gerichtsofe
  in  Ellwangen  zu  melden.

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