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Die Zuerkennung der Preise ist dadurch bedingt, daß die Ausfuͤhrung der Aufgabe
hauptsaͤchlich auch bei einer anzustellenden Probe sich praktisch bewaͤhrt habe.
Stuttgart den 6. April 1840. Schlaper.
Dienst-Erledigungen.
I.) Die Vewerber um das erledigte in der ersten Besoldungsklasse stehende Oberin
Biberach haben sich innerhalb drei Wochen bei der K. Regierung des Donaukreises
vorschriftmaͤßig zu melden.
Es werden wieber besetzt werden:
2) die katholische Pfarrei Oedheim, Oberamts und Dekanats Neckarfulm,
welche im Pfarrort und in einem Hof 1398 Pfarrgenossen begreist und von eigenen
ütern, Zehenten, Grundgefällen, Besoldungen und gestifteten Gebühren ein beständiges
Einkommen von l#88 fl. gewährt;
5) die katholische Pfarrei Westernhausen, Oberamts Künzelsau und Dekalats
Ammrichshausen, welche im Pfarrdorf und in einigen Filialweilern 951 Pfarrgenossen
zaͤhlt und von eigenen Guͤtern, Zehenten, Besoldungen und gestifteten
ebuͤhren ein bestaͤndiges Einkommen von 970 fl. gewaͤhrt;
6) die katholische Pfarrei Drackenstein, Oberamts Geißlingen und Dekanats
öbach, welche in Ober= und Unter-Drackenstein 268 Pfarrgenossen begreift, und von
6enen Gütern, Zehenten, Grundgefällen, Besoldungen und gestifteten Gebühren
beständiges Einkommen von 666 fl. hat.
. Die Bewerber um diese drei Kirchenstellen haben sich innerhalb vier Wochen
vorschriftmägig bei dem K. batholischen Kirchenrathe zu melden.
5) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Aktuarsstelle bei dem Ober-*-
Künzelsau haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtsofe
in Ellwangen zu melden.
ei
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