Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

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die neu errichtete Reallehrerstelle in Schramberg, Oberamts Oberndorf, dem 
Real-Lehramts-Candidaten Eble, von Weil der Stadt, zu uͤbertragen, und 
vermoͤge hoͤchsten Dekrets vom 16. d. M. den Gerichts---Notar Mohl in Herren- 
berg, seinem Ansuchen gemäß, wegen vorgerückten Alters, in den Ruhestand zu ver- 
sehen geruht. 
Durch höchstes Dekret vom 20. d. M. haben Seine Königliche Majestät 
den Hauptmann zweiter Elasse der Artillerie, v. Alberti, wegen Krankheit aggre' 
girt, und dagegen 
den Ober-Lieutenant Zeller zum Hauptmann zweiter Elasse, und 
den Unter-Lieutenant Dünger zum Ober-Lieutenant befördert, so wie 
den der Artillerie aggregirten Unter-Lieutenant Eichstrom bei derselben einge- 
theilt. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Der Departements der Justiz und der Finanzen. 
Der Ministerien der Justiz und der Finanzen. 
Verfügung, betreffend die Beschleunigung der Erkenntnisse über Ansprüche Dritter an Ablösungs- 
Capitale für Beeden und ähnliche ältere Abgaben, für Frohnen und leibeigenschafiliche Leistungen- 
Da nach der Natur der Sache und nach der ausdrücklichen Bestimmung der 
Justiz-Ministerial-Verfügung vom 5. Januar 1338, §. 9e (Reg. Blatt S. 57), die 
Gerichte, welchen die Verträge über die Ablösung von Beeden, Frohnen 2c. vorzu- 
legen sind, fuͤr die Anspruͤche an die zur Abloͤsung kommenden Rechte, namentli 
für Pfandrechte, nach den im Allgemeinen hiefür bestehenden Normen Sorge zu 
tragen haben, die hiermit verbundene Untersuchung und Verfügung aber im Intere 6 
der Gefsällberechtigten und der K. Staats-Hauptkasse so sehr zu beschleunigen ist 
als die damit verknuͤpfte Verantwortlichkeit der Gerichte nur irgend zulaͤßt; so wir 
zu Erreichung dieses Zweckes Nachstehendes verfuͤgt: 
1) Alle Berechtigeen, auf welche die Gesetze vom 27., 28. und 29. Oktober 1856 
über Ablösung der Beeden und ähnlicher älterer Abgaben, über Ablösung
	        
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