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Ferner haben Seine Königliche Majestt nach höchstem Dekrete vom
11. d. M. die Hauptleute zweiter Elasse im General-Quartiermeisterstab,
v. Keiniß, und
v. Hardegg,
zu Hauptleuten erster Elasse befördert, und
nach höchstem Dekrete vom 15. d. M. Höchst-Ihren Abdjutanten, den Obersten
v. Baßb, in Betracht seiner anhaltenden Kränklichkeit, neben voller Anerkennung
seiner treu geleisteten Dienste, in das Ehren-Invaliden-Corps gnädigst ausgenommen.
Seine Königliche Majestt haben durch höchste Entschließung vom 8. d. M.
den Revierförster Fleck zu Plattenhardt, Forstamts Tübingen, wegen hohen Alters
in den Pensionsstand zu verseßen,
vermöge höchsten Dekrets vom 11. d. M. den Stadt-Schultheißen Seeger zu
Wildbad, seinem Ansuchen gemäß, in die Zahl der Rechts-Consulenten, unter Bei-
behaltung seines bisherigen Amtes, aufzunehmen, wie auch
vermöge höchster Entschließung vom 15. d. M., auf das erledigte Forstamt Hei-
denheim den Oberförster Kurtler in Lorch, und
auf das hiedurch in Erledigung bommende Forstamt Lorch den Oberförster
v. Schiller in Rottweil zu befördern gnädigst geruht.
II. Verfügungen der Departemente.
Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
a) Bekanntmachung, betreffend die Bestellung eines neuen Hauptagenten von Seite der zu Paris
unter dem Namen Compagnie d’aassurances genérales contre Tincendic bestehenden Feuer-
Versicherungs-Gesellschaft.
Nachdem die „Compagnie G’assurances générales contre Pincendie“ zu Paris
die Erklärung abgegeben hat, fortan in Württemberg keine Versicherungs-Anträge
mehr anzunehmen, und die durch frühere, noch nicht abgelaufene Versicherungs-Ver-
träge übernommene Gefahr im Wege freier Uebereinkunft auf die Aachen-Münchener