Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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Sowohl zu 1 als 2 ist von der Forstbehörde dem Wald-Eigenthümer mit der 
Erlaubnig zur Ausrodung zugleich der Betrag der zu zahlenden Gebühren zu er- 
öffnen, und dem Berechtigten bierüber Nachricht zu geben. 
Stuttgart den 4. Mai 1361. 
Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die in der ersten Besoldungs-Classe stehende Oberamts= 
richtersstelle in Göppingen haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerchte- 
bofe in Ulm zu melden. 
2) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Dekans und Stadipfarrers in 
Schorndorf, deren verwandeltes Einkommen zu 1104fl. berechnet ist, haben sich 
innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmaͤßig zu melden. 
5) Die erledigte evangelische Pfarrei Winrerbach, Dekanats Schorndorf, zählt 
3651 Kirchengenossen. Hievon wohnen 202 im Mutterorte, die übrigen in den 
fünf 1.—1 Stunde entfernten Filialien Engelberg, Hebsak, Rohrbronn, Manolz= 
weiler und Schlichten. Der Pfarrer hat im Mutterorte (außer den Taufen, Vor- 
bereitungspredigten und Vesperlektionen, welche dem Helser allein obliegen, und den 
Wochenkatechisationen und Berstunden, in deren Haltung beide Geistliche abwechseln) 
sämtliche Gotzesdienste zu verschen, und die fünf Filialien, deren zwei, Hebsak und 
Schlichten, eigene Kirchen mit mehreren Gottesdiensten und drei eigene Schulen 
haben, allein zu besorgen. Das Einkommen der Stelle berechnet sich zu 625 fl. in 
Preisen des Sportelgesetzes. Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb vier 
Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
4) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Korb, Dekanats Weiblingen, welche 
1819 Kirchengenossen zählt, und mit einem verwandelten Einkommen von 600 fl. 
verbunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium 
vorschriftmätig zu melden.
	        
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