Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

Dienst-Erledigungen. 
1) Bei dem Eriminal-Senate des K. Gerichtshofs in Ellwangen ist die 
Stelle eines Assessors in Erledigung gekommen. Die Bewerber um dieselbe haben 
sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Obertribunal zu melden. 
2) Die Bewerber um das erledigte Diakonat Tuttlingen werden aufgefor- 
dert, binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium sich zu melden. Die 
Gemeinde zählt 5550 Einwohner und das Einkommen der Stelle ist zu 851 fl. in 
Preisen des Sportelgesehes berechnet. Die Verwandlung der als ungeeignet zu be- 
trachtenden wenigen Einkommens-Theile wird für den neuen Diakonus, auch ohne 
dessen Zustimmung, wirksam. 
5) Die befähigren Bewerber um die erledigte zweite Präzeptorsstelle in Hall, 
welche, neben freier Wohnung oder 80 fl. Hauszins mit einem, einschließiich des 
Schulgeldes, zu 704 fl. berechneten Einkommen verbunden ist, haben sich innerhalb 
vier Wochen bei dem K. Studienrathe zu melden. 
4) Die Bewerber um die neu errichtete Stelle eines Reallehrers in Waib- 
lingen, welche mit einem jährlichen Gehalte von 600 fl. nebst Amtswohnung, je- 
doch ohne Antheil am Schulgeld, verbunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen 
bei dem K. Studienrath zu melden. Der Lehrer ist, mit Inbegriff des Unterrichts 
in der Handwerkerschule, wöchentlich zu dreißig öffentlichen Lehrstunden verpflichtet. 
5) Die Bewerber um die bei dem Oberamte Ellwangen erledigte Aktuars= 
Stelle, womit der Normalgehalt von 500 fl. verbunden ist, werden aufgefordert, ihre 
Gesuche innerhalb drei Wochen bei der Regierung des Jaxtkreises vorschriftmäßig 
einzureichen. 
6) Bei dem Oberamte Kirchheim ist die Abtuarsstelle mit dem Normalgehalte 
von 500 fl. in Erledigung gekommen. Die Bewerber haben sich innerhalb drei 
Wochen bei der Regierung des Donaukreises vorschriftmäáßig zu melden. 
7) Mit dem 50. Juni d. J. wird die Stelle eines arztlichen Gehülfen am Ca- 
tharinen-Hospital zu Stuttgart erledigt. Die Bewerber um dieselbe werden 
aufgefordert, innerhalb drei Wochen bei dem Ministerium des Innern sich zu melden. 
Sie wird einem inländischen Candidaten der Heilkunde, der wenigstens die erste
	        
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