Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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ohne jedoch Anspruch auf Schulgeld zu haben. Die Bewerber haben sich binnen 
drei Wochen bei dem K. Studienrathe zu melden. 
9) Die Bewerber um die erledigte Hütten-Verwaltungs-Assistentenstelle zu 
Wasseralfingen, mit welcher der Normal-Gehalt von 600 fl. verbunden ist, 
haben sich binnen vier Wochen vorschriftmäßig bei dem K. Bergrathe zu melden. 
* m 
* 
Widerruflich angestellter Diener. 
Vermoge höchster Entschließung vom 17. v. M. ist dem Hüttenverwaltungs-As- 
sistenten Kieser zu Wasseralfingen die Behufs der Annahme auswärtiger Dienste 
nachgesuchte Entlassung ertheilt worden. 
— 
Am 28. v. M. find die Rechts-Erkenntnisse vom Monat Juni d. J. ausgegeben worden.
	        
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