Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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Beilage II. 
Von dem Königl. Medicinal-Eollegium verfaßte 
Belehrung 
über 
die Kennzeichen der Wuthkrankheit bei Hunden und anderen Thieren, und über die 
Behandlung der von wuthverdächtigen Thieren gebissenen Menschen und Hausthiere. 
I. Von den Kennzeichen der Wuthkrankheit bei Hunden und 
an deren Thieren. 
K. 1 
Wenn bei dem Hunde die Wuth sich von selbst entwickelt, oder, was viel häu- 
siger der Fall ist, derselbe von einem wüthenden Thiere verleht worden ist, und nun 
in die Wuth verfällt, so gehen dem Ausbruche derselben manchmal leichte 
Störungen in dem gewöhnlichen Benehmen des Thieres voraus, z. B. eine ge- 
wisse Hastigkeit, oder auch im Gegentheile ein mürrisches, verdrießliches Wesen, Vor- 
liebe für dunkle Orte, verminderte Freßlust, Verstopfung u. dergl., welche Vorbo= 
ten von Krankheit überhaupt in Zeiten, zu welchen die Hundswuth häu- 
siger erscheint, oder an Orten, wo zuvor wuthverdächtige oder entschieden wüthende 
Thiere vorgekommen sind, den Besiher des Hundes zur sorgfältigen Beobachtung 
desselben und Ergreifung von Vorsichts-Maaßregeln (z. B. Einsperren) 
bestimmen sollten. 
Verläßt ein solcher Hund ohne besonderen Anlaß (wie z. B. die Nähe einer 
läufigen Hündin) seinen gewohnten Aufenthalt, und streift ohne Zweck umher, 
oder fällt er, ihm in den Weg kommende Menschen oder Thiere, ohne gereitzt wor- 
den zu seyn, an, so wird er dadurch der Wuth verdchtig. 
KC. 2. 
In den meisten Fällen bricht die Wuth ohne alle Vorboten aus; der 
Hund zeigt eine große Unruhe, sucht zu entweichen und Menschen oder Thiere 
ohne hinreichende Veranlassung zu beißen. Wo diekß nicht möglich ist, z. B. weil 
 
	        
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