Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a)) Erlöschen des dem Schlossermeister Erb verliehenen Patents auf eine Verbesserung der Sauterschen 
Schweb-Maschine zur Heilung von Beinbrüchen. 
Da das dem Schlossermeister Johann Georg Erb zu Leaichingen, Oberamts 
Münsingen, unter dem 26. September 1836 verliehene zehenjährige Erfindungspatent 
auf eine Verbesserung der Sauterschen Schweb-Maschine zur Heilung von Vein- 
brüchen (Reg. Blatt S. 484) durch die Verzichtleistung des Berechtigten erloschen 
ist; so wird dieses nach Art. 159 der revidirten Gewerbe-Ordnung bekannt gemacht. 
Stuttgart den 20. September 1841. Schlaper. 
b) Verleihung eines Erfindungspatents an den Kattunfabrikanten Wunderlich auf eine 
Verfahrungsweise, um ächt schwarz auf türkisch rothem Grunde zu drucken. 
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 22. d. M. 
den Kattunfabrikanten David Wunderlich und Comp. zu Crailsheim auf die von 
ihnen dargelegten Mittel und Verfahrungsweise, um acht schwarz auf türkisch rothem 
Grunde zu drucken, ein Erfindungspatent mit fünfjähriger Dauer gnädigst verliehen 
haben; so wird dieses, unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten 
allgemeinen Gewerbeordnung, bekannt gemacht. 
Stuttgart den 24. September 1841. Schlayer. 
2. Der Regierung des RNeckar-Kreises. 
Bekanntmachung einer Schenkung des Commerzienraths und Stadtraths Neidhardt in 
Ludwigsburg. 
Der Commerzienrath und Stadtrath Reidhardt in Ludwigsburg hat aus 
Anlaß der Jubelfeier der 25jährigen Regierung Seiner Majestät des Königs 
die Anlehen, welche derselbe
	        
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