Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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früher ertheilte Ermächtigung zu Ausübung der Rechts-Praris, als mit den von ihm 
übernommenen Gemeinde= und Corporations-Aemtern unvereinbar, zurückzunehmen 
geruht haben; so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 29. November 1851. Prieser. 
:8) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Verleihung eines Erfindungs-Patents an Elemens Metzler auf eine Bereitungsark durchbrochener 
Backsteine. 
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 18. d. M. 
dem Clemens Meßler zu Saulgau auf die von ihm angegebene Bereitungsart 
durchbrochener Backsteine von größeren als den gewöhnlichen Dimensionen ein zehen- 
jähriges Ersindungspatent gnädigst verliehen haben; so wird dieses, unter Beziehung 
auf den siebenten Abschnitt der revidirten allgemeinen Gewerbeordnung, zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 20. November 1841. Schlaper. 
b) Bekanntmachung, betreffend das der Postverwaltung zu Gunsten der zu vermehrenden Eilwagen- 
kurse zwischen Stuttgart und Frankfurt gestattete Nebeneinanderspannen von drei Plerded. 
Nachdem mit höchster Genehmigung die Vermehrung der Eilwagenkurse zwi- 
schen Stuttgart und Frankfurt auf zwei täglich hin= und hergehende Wagen beschlos- 
sen worden ist; so haben Seine Königliche Majestät zu Gunsten dieser 
Leistung, welche mit dem ersten Januar 1842 zur Ausführung kommen soll, und in 
Betracht der genügenden Breite der betreffenden Straßen, der Postverwaltung durch 
höchste Entschließung vom 25. März d. J. das Nebeneinanderspannen von drei 
Perden an den zwischen Frankfurt und Stuttgart täglich kursirenden vier Eilwagen 
unter denjenigen Bestimmungen gnädigst gestattet, unter welchen das gleiche Zuge- 
ständniß nach Maaßgabe der diesseitigen Bekanntmachung vom 6. Mai 1840 (Re- 
gierungs-Blatt S. 205) zu Gunsten des täglichen Lokal-Eilwagenkurses zwischen 
Stuttgart und Tübingen erfolgt ist.
	        
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