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Es wird dieses unter Beziehung auf die gedachte Bekanntmachung und mit
dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf der Route zwischen Stutt-
gart und der Landesgränze die nachfolgenden Strecken von den auf die vorbemerkte
Art bespannten Eilwagen nicht anders als im Schritt befahren werden dürfen:
a) im Allgemeinen alle Brücken und alle bei der Passirung von Ortschaften vor-
kommenden Straßenwendungen,
b) zu Bietigheim die Strecke zwischen den Wirthshäusern zur Krone und zum
Adler,
P) zu Besighetm die Strecke zwischen der oberen Enzbrücke und dem Hause des
Wundarztes Jung,
d) zu Wahlheim die Strecke zwischen dem Hirschwirthshause und dem Graben-
steinschen Hause,
e) zu Lauffen die Strecke zwischen der Reckarbrücke und dem Wirthshause
zum grünen Baum, " «
f)zuHeilbronnvieStreckevomBrunneninnerhalbdesFleinerThorsbiö
zur Ausmündung der Klein-Biedermannsgasse,
3) zu Sontheim die ganze Etterstraße.
Stuttgart den 22. November 1841. Schlaper.
2. Des katholischen Kirchenraths.
Bekanntmachung des Ergebnisses der im Oktober d. J. stattgehabten Dienst-Prüfung der Candidaten
des katholischen Kirchendienstes zur Anstellung auf Kirchenstellen.
In Folge der am 5.Oktober d. J. und an den folgenden Tagen mit 17 Candidaten
des katholischen Kirchendienstes von Commissarien des Königl. katholischen Kirchen-
raths und des bischöflichen Ordinariats vorgenommenen zweiten Dienst= und Anstel-
lungs-Prüfung wurden von Seite der beiden Oberbehörden nachstehende sechszehen
Priester zu Pfarrstellen fähig erkannt:
1) Boscher, Franz Joseph, von Königseggwald.
2) Dessaller, Carl, von Schorndorf,
5) Dobernek, Gabriel, von Oberkessach.
4) Englert, Dominikus, von Rottweil.
5) Hamma, Ernst, von Wurmlingen.