Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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seitig ausgewechselt worden sind; so verordnen Wir hiemit, daß der Inhalt dessel- 
ben zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung gebracht werde. 
Stuttgart den 4. April 1842. 
Wilhelm. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Beroldingen. 
Der Minister der Finanzen: 
Herdegen. Auf Befehl des Königs, 
Der Staats-Sekretär: 
Vellnagel. 
Vertrag 
zwischen 
Preußen, Bapern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kurhessen, dem Großherzog= 
thume Hessen, den zu dem Thüringer Zoll= und Handels-Vereine gehörigen 
Staaten, den Herzogthümern Braunschweig und Nassau und der freien Stadt 
Frankfurt einerseits, und dem Großherzogthum Luremburg andererseits, 
wegen 
des Anschlusses des Großherzogthums Luremburg an das Zollsystem 
Preußens und der übrigen Staaten des Zollovereins. 
Nachdem Seine Masestät der König der Niederlande, Großherzog von Lurem- 
burg, den Wunsch zu erkennen gegeben haben, dem Großherzogthume Luxemburg 
durch eine nähere Verbindung desselben mit dem deutschen Zoll= und Handels-Ver- 
eine die Vortheile eines möglichst freien gegenseitigen Verkehrs zuzuwenden; so 
haben, Behufs der deshalb zu pflegenden Verhandlungen, zu Bevollmächtigten er- 
nannt: 
einerseits 
Seine Majestät der König von Preußen für Sich und in Vertretung der 
übrigen Mitglieder des, kraft der Verträge vom 22. und 30. März und 11. Mai
	        
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