Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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B) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Stations-Cntfernungen der neu errichteten Posthalterei zu Besenfeld. 
Nachdem die Stations-Entfernung der neu errichteten Posthalterei zu Besenfeld, 
Oberamts Freudenstadt, von 
Freudenstadt zu 17 Post, 
Schönmünzach zu 1 — 
Wildbad zu 12 — 
bestimmt worden ist; so wird dieses hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 15. December 1851. Schlayper. 
b) Wiederholte Bekanntmachung, betreffend die Stammel-Heilanstalt des August Bauer. 
Da der Goldarbeiter August Bauer, von Gmünd, die nach der Bekanntma- 
chung vom 9. Juli v. J. (Reg. Blatt S. 309) mit Staats-Unterstüßung errichtete 
Heilanstalt für S#ummntnor, mit Genehmigung der Aufsichts-Behörde, nach Eßlingen 
verlegt hat; so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dabei wird 
den Bezirks= und Orts-Behbrden wiederholt die Fürsorge empfohlen, daß diese An- 
stalt, in welcher Unbemittelte ohne Aufwendung eines Honorars geheilt werden, auch 
für solche Stammelnde, für deren Erziehung und Fortkommen aus oͤffentlichen Kas- 
sen zu sorgen ist, benuͤtzt werde. 
Stuttgart den 20. December 1841. Schlayer. 
c) BVerleihung eines Einführungs-Patents an den Professor Clöter zu München auf Verbesserungen 
an Pfannen= und Kessel-Feuerungen. 
Da Seine Königliche Majestüät durch höchste Entschließung vom 22. d. M. 
dem Professor Florian Clöter an der polytechnischen Schule zu München ein Ein- 
führungs-Patent auf die von ihm dargelegten Verbesserungen an Pfannen= und Kes- 
sel-Feuerungen mit sechsjähriger Dauer gnädigst verliehen haben; so wird dieses, un- 
ter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten allgemeinen Gewerbe-Ord- 
nung, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 24. December 1851. Schlayper.
	        
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