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B) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
a) Bekanntmachung, betreffend die Stations-Cntfernungen der neu errichteten Posthalterei zu Besenfeld.
Nachdem die Stations-Entfernung der neu errichteten Posthalterei zu Besenfeld,
Oberamts Freudenstadt, von
Freudenstadt zu 17 Post,
Schönmünzach zu 1 —
Wildbad zu 12 —
bestimmt worden ist; so wird dieses hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 15. December 1851. Schlayper.
b) Wiederholte Bekanntmachung, betreffend die Stammel-Heilanstalt des August Bauer.
Da der Goldarbeiter August Bauer, von Gmünd, die nach der Bekanntma-
chung vom 9. Juli v. J. (Reg. Blatt S. 309) mit Staats-Unterstüßung errichtete
Heilanstalt für S#ummntnor, mit Genehmigung der Aufsichts-Behörde, nach Eßlingen
verlegt hat; so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dabei wird
den Bezirks= und Orts-Behbrden wiederholt die Fürsorge empfohlen, daß diese An-
stalt, in welcher Unbemittelte ohne Aufwendung eines Honorars geheilt werden, auch
für solche Stammelnde, für deren Erziehung und Fortkommen aus oͤffentlichen Kas-
sen zu sorgen ist, benuͤtzt werde.
Stuttgart den 20. December 1841. Schlayer.
c) BVerleihung eines Einführungs-Patents an den Professor Clöter zu München auf Verbesserungen
an Pfannen= und Kessel-Feuerungen.
Da Seine Königliche Majestüät durch höchste Entschließung vom 22. d. M.
dem Professor Florian Clöter an der polytechnischen Schule zu München ein Ein-
führungs-Patent auf die von ihm dargelegten Verbesserungen an Pfannen= und Kes-
sel-Feuerungen mit sechsjähriger Dauer gnädigst verliehen haben; so wird dieses, un-
ter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten allgemeinen Gewerbe-Ord-
nung, zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 24. December 1851. Schlayper.