Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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gelischen Consistorium vorschriftmaͤßig zu melden. Das Einkommen der Stelle be- 
rechnet sich zu 1199 fl. in Preisen des Sportelgesetzes; die Zehenten sind bis zum 
Jahr 1848 an die Gemeinde verpachtet. 
3) Die Bewerber um die erledigte Forstwartsstelle im Revier Hohenberg, 
Forstamts Srailsheim, mit welcher der Normalgehalt von 300 fl. verbunden ist, ha- 
ben binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Jaxtkreises vorschriftmaͤßig sich 
zu melden. 
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Widerruflich angestellte Diener. 
Vermoͤge hoͤchster Entschließung Seiner Koͤniglichen Majestaät vom 
5. d. M. ist dem Forstwart Maier in Freudenstadt die nachgesuchte Dienstentlas- 
sung ertheilt worden; « 
auf die dadurch erledigte Forstwartsstelle in Freudenstadt wurde sofort der bis- 
her im Revier Hohenberg, Forstamts Crailsheim, angestellte Forstwart Seibold 
versetzt. 
Vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 5. d. M. wurde die erledigte Ober-Polizei- 
Commissärsstelle in Stuttgart dem Schultheißen und Verwaltungs-Aktuar Bullin- 
ger, von Herrenalb, gnädigst übertragen. 
—..- 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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