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Carl Enslin, aus Stuttgart,
Otto v. Wan genheim, aus Coburg.
Hohenheim den 29. September 13862. Weckherlin.
:B) Des Finanz Departements.
Des Finanz-Ministerium.
Verfügung in ugetreff der Weinlese,
In Absicht auf die beginnende Wich#lese wird den K. Cameralaͤmtern, unter Hinweisung
auf die bestehenden Verordnungen, Folgendes zur Nachachtung eröffnet:
I1) Wo die Weingefälle des Staats nicht vertragsmäßig in Geld bezahlt werden,
sind dieselben in gesehlicher und hergebrachter Weise unter gehöriger Aussicht
einzuziehen, und nach ihre- verschiedenen Qualität zu sortiren.
2) Von den erhobenen Geflilweinen sind die wenigen noch nicht in Geld verwandelten
Weinbesoldungen, Pensionen und Gülten unter den Keltern in
Natur abzureichen weit nicht für deren Abgabe besondere Bestimmungen
gegeben werden.
5) Die über die Naturn bgaben bevorbleibenden Gefällweine sind unter den
Keltern bestmöglich zu verwerthen. "6
4) Die Einsendung der Herbkrechnungen ist so zu beschleunigen, daß die hieraus
von den Finanzkammern zu sertigenden Uebersichten spätestens auf den
15. Dezember hieher vorgelegt werden können.
Stuttgart den 7. Obtober 184% Herdegen.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die bei dem Civil-Senate des K. Ober-Tribu--=nals
erledigte Rarhsstelle haben sich innerhalb drei Wochen bei dieser obersten Gerichtsstelle
zu melden.
2) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Neidlingen, Dekanats Kirchheim,
welche 1012 Kirchengenossen zählt, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem evan-