Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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gelischen  Consistorium  vorschriftmaͤßig  zu  melden.  Das  Einkommen  der  Stelle  berechnet
  sich  zu  1199  fl.  in  Preisen  des  Sportelgesetzes;  die  Zehenten  sind  bis  zum
Jahr  1848  an  die  Gemeinde  verpachtet.

3)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Forstwartsstelle  im  Revier  Hohenberg,
Forstamts  Srailsheim,  mit  welcher  der  Normalgehalt  von  300  fl.  verbunden  ist,  haben
  binnen  vier  Wochen  bei  der  Finanzkammer  des  Jaxtkreises  vorschriftmaͤßig  sich
zu  melden.

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Widerruflich  angestellte  Diener.

Vermoͤge  hoͤchster  Entschließung  Seiner  Koͤniglichen  Majestaät  vom
5.  d.  M.  ist  dem  Forstwart  Maier  in  Freudenstadt  die  nachgesuchte  Dienstentlassung
  ertheilt  worden;  «

auf  die  dadurch  erledigte  Forstwartsstelle  in  Freudenstadt  wurde  sofort  der  bisher
  im  Revier  Hohenberg,  Forstamts  Crailsheim,  angestellte  Forstwart  Seibold
versetzt.

Vermoͤge  hoͤchster  Entschließung  vom  5.  d.  M.  wurde  die  erledigte  Ober-Polizei-Commissärsstelle
  in  Stuttgart  dem  Schultheißen  und  Verwaltungs-Aktuar  Bullinger,
  von  Herrenalb,  gnädigst  übertragen.

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Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink.