Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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5. Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereiné. 
Bekanntmachung, betreffend die Jahres= (September- Preise für technische und landwirthschaftliche 
Erfindungen und Leistungen. 
Zu Belebung der vaterländischen Industrie sind von Seiner Majestät dem 
Könige nachstehende Jahrespreise gnädigst ausgesetzt, deren wirkliche Ertheilung am 
27. September 1845 erfolgen soll, und sofort öffentlich bekannt gemacht werden wird: 
1) Dreißig Dukaten und eine silberne Medaille für die beste, von einem 
Württemberger erfundene und zur Ausführung gekommene Maschine oder Vorrichtung 
zu einem gemeinnützigen, besonders landwirthschaftlichen oder technischen Gebrauche; 
2)., dreißig Dukaten und eine silberne Mevaille für vie nützlichste, von einem 
Württemberger gemachte chemische Entdeckung oder neue Anwendung bekannter chemi- 
scher Mittel und Grundsätze zu irgend einem gemeinnützigen Zwecke, insbesondere 
zur Erleichterung oder Vervollkommnung ver wirthschaftlichen over technischen Gewerbe; 
5) dreißig Dukaten und eine silberne Medaille für vie Einführung und Ver- 
breitung neuer nützlicher Kulturen oder für wesentliche Verbesserungen in dem Betriebe 
der Landwirthschaft überhaupt, oder ihrer einzelnen Zweige; namentlich des Acker- 
baues, des Futterbaues, des Weinbaues, des Obsthaues, des Waldbaues und der 
Viehzucht. 
Die Bewerbungen um vorstehende Preise sind bei der Centralstelle des land- 
wirthschaftlichen Vereines, welcher die Prüfung und Begutachtung der betreffenden 
Gegenstände ausgetragen ist, spätestens bis zum 15. August 1845, und zwar mit oberamtlichen 
Berichten begleitet, einzureichen. Eingaben ohne oberamtliche Berichte werden 
nicht berücksichtigt. « 
Bei mechanischen Erfindungen müssen entweder die Maschinen selbst, oder genaue Modelle 
miteingesendet, bei chemischen Gegenständen deutliche Beschreibungen nebst den Präparaten 
mit vorgelegt werden. 
" Sind zu Darstellung der chemischen Gegenstände neue oder verbesserte Apparate nöthig, 
so sind dieselben genau anzugeben oder durch Zeichnungen deutlich zu machen. 
Die Bewerber um den landwirthschaftlichen Preis haben ihre Angaben, geeigneten Falls, 
mit glaubwürdigen Zeugnissen zu belegen. Sollen Pflüge und andere Ackerwerkzeuge zur 
Bewerbung kommen, so müssen, während die Bewerbungs-Eingabe selbst längstens in der obi- 
gen Frist an die Centralstelle einzureichen ist, die Werkzeuge, mit den nöthigen Zeugnissen ves
	        
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