Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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den Lieutenant v. Maucler des vierten Reiter-Regiments zur Felvjäger-Schwadron 
versetzt, und 
den aggregirten Lieutenant v. Miller ves ersten Reiter-Regiments beim zweiten Reiter= 
Regiment eingetheilt. 
Ferner haben Höchstvieselben vermöge böchster Entschlleßung von demselben 
Tage auf die erledigte Assessorsstelle bei der Finanzkammer in Ulm den bei der Finanzkammer 
in Reutlingen angestellten Assessor Bühler gnädigst zu versetzen, und dagegen 
auf die Assessorsstelle bei der Finanzkammer in Reutlingen den Finanzkammer-Sekretär 
Nellmann in Ellwangen zu befördern geruht. 
Der von dem Fürsten v. Thurn und Taris auf die durch den Tod des Pfarrers Menz 
erledigte Pfarrei Frankenhofen, Oberamts und Dekanats Chingen, patronatisch ernannte Prie- 
ster Joseph Locher, von Sauggart, Oberamts Riedlingen, zur Zeit Caplan zu Obermarch- 
thal, und 
der von der Universität Freiburg in Breisgau, auf die durch Beförderung des Pfarrers 
Saier erledigte Pfarrei Seebronn, Land-Dekanats Rottenburg, patronatisch ernannte Prie- 
ster Ignaz Fürst, von Biberach, Kaplan zu Unteressendorf, derzeit Pfarrverweser in 
Schweinhausen, baben die landesherrliche Bestätigung erhalten. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departement. 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung, den Uebertritt der Referendäre zweiter Classe von den Gerichtshöfen zu den 
Oberamtögerichten betreffend. 
Die nachbenannten Referendäre zweiter Classe, welche durch die Ministerial-Verfügung 
vom 2. Juli 1842 (Reg. Blatt von 1852, S. 357) für die erste Hälfte ihres Dienstprobejahrs 
den K. Gerichtshöfen zugetheilt worden sind, werden hiemit für die zweite Hälfte ihrer Probe- 
zeit den hienach erwähnten Bezirksgerichten beigegeben: 
1) der Referendär Föhr dem Oberamtegericht Aalen; 
2) — — Geß dem Oberamtsgericht Eßlingen; 
5) — Handschuh dem Oberamtegericht Ulm;
	        
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