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den Lieutenant v. Maucler des vierten Reiter-Regiments zur Felvjäger-Schwadron
versetzt, und
den aggregirten Lieutenant v. Miller ves ersten Reiter-Regiments beim zweiten Reiter=
Regiment eingetheilt.
Ferner haben Höchstvieselben vermöge böchster Entschlleßung von demselben
Tage auf die erledigte Assessorsstelle bei der Finanzkammer in Ulm den bei der Finanzkammer
in Reutlingen angestellten Assessor Bühler gnädigst zu versetzen, und dagegen
auf die Assessorsstelle bei der Finanzkammer in Reutlingen den Finanzkammer-Sekretär
Nellmann in Ellwangen zu befördern geruht.
Der von dem Fürsten v. Thurn und Taris auf die durch den Tod des Pfarrers Menz
erledigte Pfarrei Frankenhofen, Oberamts und Dekanats Chingen, patronatisch ernannte Prie-
ster Joseph Locher, von Sauggart, Oberamts Riedlingen, zur Zeit Caplan zu Obermarch-
thal, und
der von der Universität Freiburg in Breisgau, auf die durch Beförderung des Pfarrers
Saier erledigte Pfarrei Seebronn, Land-Dekanats Rottenburg, patronatisch ernannte Prie-
ster Ignaz Fürst, von Biberach, Kaplan zu Unteressendorf, derzeit Pfarrverweser in
Schweinhausen, baben die landesherrliche Bestätigung erhalten.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departement.
Des Justiz-Ministerium.
Bekanntmachung, den Uebertritt der Referendäre zweiter Classe von den Gerichtshöfen zu den
Oberamtögerichten betreffend.
Die nachbenannten Referendäre zweiter Classe, welche durch die Ministerial-Verfügung
vom 2. Juli 1842 (Reg. Blatt von 1852, S. 357) für die erste Hälfte ihres Dienstprobejahrs
den K. Gerichtshöfen zugetheilt worden sind, werden hiemit für die zweite Hälfte ihrer Probe-
zeit den hienach erwähnten Bezirksgerichten beigegeben:
1) der Referendär Föhr dem Oberamtegericht Aalen;
2) — — Geß dem Oberamtsgericht Eßlingen;
5) — Handschuh dem Oberamtegericht Ulm;